08.08.2013

Artfremde DNA in Bio-Gemüse – ifp bietet Nachweis von CMS-Hybriden an

Bei Untersuchungen im Auftrag eines TV-Magazins wurde in 17 von 37 Gemüseproben aus verschiedenen Biomärkten artfremdes Erbgut nachgewiesen. Es handelt sich dabei um Hybridsorten, die mittels des CMS-Verfahrens (cytoplasmatische männliche Sterilität) gezüchtet wurden.

Entgegen erster Interpretationen der Meldung handelt es sich dabei nicht um gentechnisch veränderte Organismen (GVO), die einer besonderen Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht unterliegen. Der Einsatz der CMS-Hybridtechnik ist sowohl im konventionellen Anbau als auch gemäß den Vorschriften des europäischen Bio-Siegels (EG-Öko-Verordnung Nr. 834/2007) zulässig. Deutsche Bioverbände wie Demeter oder Bioland hingegen lehnen die CMS-Technik in ihren internen Richtlinien, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, strikt ab.

Bei der CMS-Methode handelt es sich um ein im Labor durchgeführtes Verfahren zur Veränderung von Pflanzen. Es wird vorwiegend bei Gemüsesorten eingesetzt; bei Getreide werden meist andere Methoden verwendet. Hierbei wird über eine Zellfusion das Cytoplasma nah verwandter Arten, deren männliche Pflanzen von Natur aus steril sind,  in die Zellen eingeführt (ein solcher Übergang ist prinzipiell auch auf natürlichem Weg möglich). Die so eingeführte mitochondriale DNA überträgt die männliche Sterilität auf die Hybridpflanze, wodurch die Erträge steigen, da es nicht mehr zur Selbstbestäubung kommt. Dieser erwünschte Effekt tritt jedoch nur in der ersten Nachkommengeneration (F1) auf. Da eine Weitervermehrung ausgeschlossen ist, muss das Saatgut für den Anbau stets neu eingekauft werden. Aus diesem Grund wird steriles Saatgut kommerziell hauptsächlich bei einjährigen Pflanzen eingesetzt.

Das ifp bietet real-time-PCR-Nachweise für die mitochondriale DNA des japanischen Rettichs (in Kohlarten) und der Sonnenblume (in Chicoree) an. Da die CMS-Methode nur bei nah verwandten Arten funktioniert, kann das Cytoplasma von Rettich oder Sonnenblume nicht für jede beliebige Pflanzenart verwendet werden; mit den momentan gebräuchlichen Tests kann die CMS-Technik somit nicht universell in allen Gemüsepflanzen nachgewiesen werden. Ist die Spezies, deren Cytoplasma eingeschleust wird, aber bekannt, dann ist auch die Etablierung eines Nachweises möglich.