Zusatzstoffe

Das ifp Institut für Produktqualität bietet die Analytik von Zusatzstoffen ebenso wie Beratung zu deren Kennzeichnung an. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Zusatzstoffe in der Lebensmittelindustrie

Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe mit oder ohne Nährwert, welche  in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet werden und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen unter anderem bei der Herstellung, Verarbeitung und Zubereitung zugesetzt werden, wodurch sie selbst oder ihre Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.

Der Einsatz von Zusatzstoffen in Lebensmitteln erfolgt auf vielfältige Art und Weise z.B. zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Schutz vor Verderb oder zur Sicherung einer gleichbleibende Qualität oder Stabilität.

Von den Zusatzstoffen ausgenommen sind:

  • Aromen
  • Stoffe für Überzüge, Umhüllungen, die nicht mit dem Lebensmittel verzehrt werden
  • Verarbeitungshilfsstoffe (ohne technologische Wirkung im Endprodukt)
  • Enzyme
  • u. v. a

Rechtliche Grundlagen

Seit dem 20. Januar 2010 gilt die europäische Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, die grundlegende Regelungen für Lebensmittelzusatzstoffe festschreibt. Anhang II der vorher genannten Verordnung enthält die EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

In der EU sind circa 320 Zusatzstoffe zugelassen. Die Zusatzstoffe unterliegen auf europäischer Ebene durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA /European Food Safety Authority) strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen. Die wissenschaftliche Beratung und Begleitung erfolgt u. a. durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Zusätzlich nimmt das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) - Zusatzstoff-Expertenkomitee auf internationaler Ebene Sicherheitsbewertungen vor.

Nur die geprüften und von der EU-Kommission als technologisch notwendig erachteten Zusatzstoffe erhalten die  rechtlich  geforderte Zulassung und auch eine E-Nummer.

Aufgrund des vorbeugenden Verbraucherschutzes erfolgt die Zulassung von Zusatzstoffen nach dem „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“. Das bedeutet, dass ein Zusatzstoff nur zugelassen werden darf, wenn seine gesundheitliche Unbedenklichkeit im Vorfeld eindeutig festgestellt wurde. 

Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist nur rechtskonform, wenn sie für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sind. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens der Europäischen Union muss nachgewiesen werden, dass:

  • der Stoff auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft wurde
  • die Verwendung technologisch erforderlich ist
  • die jeweilige Anwendung nicht zur Verbrauchertäuschung führt
  • der Stoff EU-weit verbindlichen festgelegten Reinheitsanforderungen entspricht.1

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe auf vorverpackten Lebensmitteln erfolgt nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), durch die Angabe der Funktionsklassen, gefolgt von ihrer speziellen Bezeichnung oder der E-Nummer im Zutatenverzeichnis. Das „E“ steht hierbei für „Edible“ (essbar) oder auch für „Europa“. Die Funktionsklassen sind im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten und stellen eine nach der technologischen Funktion in Lebensmitteln geordneten Gruppen von Zusatzstoffen dar.2

Beispiel für die Kennzeichnung des Zusatzstoffes Cyclamat::

  • Funktionklasse: Süßungsmittel
  •  Bezeichnung: Cyclamat
  •  E-Nummer: E 952
  • Angabe im Zutatenverzeichnis: Süßungsmittel Cyclamat oder Süßungsmittel E952

Bei loser Ware oder Lebensmittel zur Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie etc. findet noch immer die nationale Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV)  Anwendung.

 

Quellen:
https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/04_Zusatzstoffe/lm_zusatzstoffe_Zulassung_node.html
https://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittelsicherheit/kennzeichnung/zusatzstoffe_allg.htm