GVO-Quantifizierung mittels real-time PCR

Der mit den Verordnungen (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 eingeführte Schwellenwert von 0,9 % relativer GVO-Gehalt kann bei GVO-positiven Proben eine Quantifizierung notwendig machen, um über die Kennzeichnungspflicht des Lebensmittels zu entscheiden.

Der Schwellenwert stellt einen relativen Wert bezogen auf die Zutat im Lebensmittel dar. Ist beispielsweise im Lebensmittel eine Zutat mit 1 % Sojaanteil enthalten, dürfen maximal 0,9 % dieses Sojaanteils aus genetisch verändertem Soja stammen, ohne dass eine Kennzeichnungspflicht ausgelöst wird. Zudem können geringe, während des Produktprozesses eventuell unvermeidbare, Vermischungen von größeren Kontaminationen mit genetisch veränderten Spezies unterschieden werden.

Das ifp Institut für Produktqualität bietet u. a. folgende Parameter als Dienstleistung an:

Soja

  • Roundup-Ready-Soja

Mais

  • MON810-Mais
  • Bt176-Mais
  • Bt11-Mais
  • TC1507-Mais
  • T25-Mais
  • NK603-Mais
  • GA21-Mais

Raps

  • Roundup-Ready-Raps
  • LibertyLink-Raps