Farbstoffe

Lebensmittelfarbstoffe (kurz Farbstoffe) sind Lebensmittelzusatzstoffe zum Färben von Lebensmitteln.

Die optische Wahrnehmung eines Lebensmittels spielt eine wesentliche Rolle für dessen Akzeptanz oder Ablehnung beim Verbraucher. Während der Produktion, der Verpackung oder des Vertriebs von Lebensmitteln können farbliche Veränderungen auftreten, die den Verbraucher nachteilig bei seiner Kaufentscheidung beeinflussen können. Hier erfolgt der Einsatz von  Farbstoffen z.B. zur Erhaltung des farblichen Erscheinungsbilds eines Lebensmittels. Weiterhin sollen Lebensmittel durch den Einsatz von Farbstoffen äußerlich ansprechender wirken und die Möglichkeit bieten farblose Lebensmittel einfärben zu können.

Demnach werden Farbstoffe  in der Lebensmittelindustrie u.a. als verkaufsfördernde Maßnahme eingesetzt. Es gibt allerdings auch Lebensmittel, die aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht mit Farbstoffen versetzt werden dürfen, wie zum Beispiel  Schokoladen und  Trockenfrüchte.1

 Die Zulassung von Zusatzstoffen bzw. Farbstoffen  erfolgt durch die Europäische Kommission nach einer strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung. Die derzeit 40 zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe sind im Anhang II Teil B Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgelistet.2

Sonderfall Azofarbstoffe

Azofarbstoffe sind synthetische Lebensmittelfarbstoffe. Bis auf wenige Ausnahmen (6 Stoffe s.u.) gelten Azofarbstoffe als krebserregend. 3 Sie sind somit dazu geeignet die Gesundheit zu schädigen, dementsprechend ist die Verwendung dieser Farbstoffe verboten. In einigen Ländern werden jedoch die in der EU verbotenen Azofarbstoffe wie z.B. Sudanfarbstoffe eingesetzt, um beispielsweise die Farbe von Paprikapulver zu intensivieren oder licht- bzw. alterungsbedingte Farbverluste  zu nivellieren.

 In der EU zugelassene Azofarbstoffe mit Warnhinweis

Bei der Verwendung folgender Farbstoffe muss der Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ auf dem Etikett erfolgen:

  • Tartrazin (E 102)
  • Chinolingelb ( E 104)
  • Gelborange S (E 110)
  • Azorubin (E 122)
  • Cochenillerot A (E 124)
  • Allurarot AC (E 129)

Analytik

Im ifp Institut für Produktqualität prüfen unsere Experten mit jahrelanger Erfahrung den Zusatz von Farbstoffen mittels der HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie).

 

Quellen:
1 https://www.lebensmittellexikon.de/f0001030.php
2 https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/food-colours
3 https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_57_zusatzstoffe/et_azofarbstoffe.htm