Nährwertdeklaration gemäß Lebensmittelinformationsverordnung

Die Nährwerttabelle liefert Verbrauchern alle wichtigen Informationen über die Nährstoffzusammensetzung von Lebensmittel und ermöglicht ihnen so, Produkte miteinander vergleichen zu können.

Die Nährwertdeklaration gehört seit dem 13.12.2016 zu den verpflichtenden Kennzeichnungselementen von vorverpackten Lebensmitteln. Diese ist durch die „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25.10.2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) auf europäischer Ebene geregelt.

Verpflichtende Angaben (BIG7)

Die auch als BIG7 bezeichneten verpflichtenden Angaben pro 100 g (ml) sind in der Regel in Form einer Tabelle darzustellen. Anzugeben sind der Energiegehalt in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) sowie Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz. Die Angabe des Brennwerts und der Nährstoffe muss in der im Anhang XV der LMIV angegebenen Reihenfolge erfolgen.

Beispiel für die verpflichtende Angabe gemäß LMIV:

Durchschnittliche Nährwerte pro 100g
Energie kJ/kcal 1609/388
Fett
- davon gesättigte Fettsäuren
32g
12g
Kohlehydrate
- davon Zucker
10g
4,0g
Eiweiß 15g
Salz 2,2g

Fakultative Angaben und Ausnahmen

Ergänzend zu den verpflichtenden Angaben können auf freiwilliger Basis weitere Nährstoffe deklariert werden. Zusätzlich können einfach oder mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe sowie in signifikanten Mengen vorhandene Vitamine und Mineralstoffe aufgeführt werden. Zu beachten ist dabei auch hier, die Einhaltung der Reihenfolge der Angaben gemäß Anhang XV der LMIV. Der Brennwert und die Nährstoffmengen können zusätzlich als Prozentsatz der im Anhang XIII der LMIV festgelegten Referenzmengen angegeben werden.

Nicht jedes Lebensmittel bedarf einer Nährwertdeklaration. Der Anhang V der LMIV enthält eine Liste derjenigen Lebensmittel, die von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen sind. Hierzu zählen u.a. unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat bestehen, Kräuter und Gewürze, Kaffee, Tee und Lebensmittel in Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25 cm² beträgt.

Zusätzlich können in der Nähwerttabelle, unter bestimmten Voraussetzungen, auch die Angaben je Portion oder je Verzehrseinheit erfolgen.

Toleranzen und Rundungsleitlinien

Bei der Angabe von Nährstoffen handelt es sich um Durchschnittswerte, da Lebensmittel aufgrund natürlicher Schwankungen, abhängig von saisonalen Einflüssen beim Anbau, dem Transport und der Lagerung von Zutaten und Lebensmitteln Veränderungen unterliegen. Dennoch sollten die Nährstoffgehalte nur innerhalb bestimmter Grenzen abweichen.

Daher wurde von der Europäischen Kommission ein Leitfaden für zuständige Behörden zur Kontrolle der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften veröffentlicht. In dem genannten Dokument werden Hinweise zu Toleranzen und Rundungsleitlinien bei der Angabe von Nährwerten bzw. Vitaminen und Mineralstoffen gegeben.

Das ifp Institut für Produktqualität führt Nährwertanalysen nach dem neuesten Stand der Technik durch. Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung  der Nährwertdeklaration Ihrer Produkte. Sprechen Sie uns gerne an.