Hygieneschulungen

Laut der EU-Verordnung 852/2004 Anhang II Kapitel XII und § 4 der nationalen Lebensmittelhygieneverordnung müssen Betriebsangestellte, die mit Lebensmitteln umgehen, regelmäßig (mindestens jährlich) über Fragen der Lebensmittelhygiene geschult werden. Ebenso fordert § 43 des Infektionsschutzgesetzes eine Schulung über die Tätigkeitsverbote und Meldepflicht alle 2 Jahre.

Hygieneschulungen nach aktueller Gesetzgebung, abgestimmt auf Ihren Betrieb

Ziel der vom ifp angebotenen Schulungen ist Ihr Personal stets über bestimmte Inhalte des EU-Hygienepakets und des Infektionsschutzgesetzes zu belehren. Das Wissen und die Fähigkeiten des Personals sollen aktualisiert, erweitert und ausgebaut werden, damit die gesetzlichen Forderungen umgesetzt werden können.

Die Schulung bietet zudem Raum für Diskussionen hygienischer Fragen und Problematiken im Betrieb sowie die Möglichkeit für den Arbeitgeber, bestimmte interne Leitlinien und Forderungen bekanntzugeben und das Personal hinsichtlich der Umsetzung anzuweisen.

  • Modul 1: Folgebelehrung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes
  • Modul 2: Hygieneschulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Betriebshygiene
  • Modul 3: HACCP-Schulung nach Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Grundlagen des HACCP-Konzeptes
  • Modul 4: Beispiele aus der Praxis
  • Modul 5: Erfolgskontrolle (nur in Kombination mit einem weiteren Modul)

Unsere Mitarbeiter führen die Schulung gerne bei Ihnen am Betriebsort durch oder laden Sie in die Schulungsräumlichkeiten bei uns in Berlin ein. Die Schulung wird mittels einer Powerpoint-Präsentation, ggf. mit praktischen Übungen, durchgeführt. Im Anschluss wird ein Schulungszertifikat ausgehändigt sowie auf Wunsch weitere Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.