Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel, im Sprachgebrauch auch Pestizide genannt, sind dazu bestimmt, landwirtschaftlich genutzte Pflanzen vor Tieren, Pflanzen oder anderen Schadorganismen zu schützen. Je nach Wirkungsweise werden sie unterteilt in Fungizide (gegen Pilze), Herbizide (gegen Unkräuter), Insektizide (gegen Insekten), Molluskizide (gegen Schnecken), Rodentizide (gegen Nagetiere), usw.

Zusätzlich werden Beistoffe wie Safener und Synergisten eingesetzt, welche die Wirkung des Pflanzenschutzmittels beeinflussen. Safener sollen die phytotoxische Wirkung der Zubereitung auf bestimmte Pflanzen unterdrücken oder verringern. Synergisten besitzen selbst keine oder nur eine schwache Wirkung auf Schadorganismen, können aber die Wirkung eines Pflanzenschutzmittels verstärken.

Risikobewertung und Zulassung von Pestiziden

Pflanzenschutzmittel haben jedoch nicht notwendigerweise nur nützliche Auswirkungen auf die Pflanzenerzeugung. Ihre Verwendung kann auch Risiken und Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt mit sich bringen. Aus diesem Grund müssen sie zugelassen werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Auf EU-Ebene erfolgt die Zulassung der Wirkstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf nationaler Ebene werden die Pflanzenschutzmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen (Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel). An die Zulassung eines neuen Wirkstoffs ist immer auch die Festlegung eines Rückstandshöchstgehaltes (RHG) geknüpft.

Rückstandshöchstgehalte in der EU

Seit 01.09.2008 gelten in der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pestizide. Sie sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs festgelegt. Das Spektrum der in der EU zugelassenen Pestizide umfasst mehrere Hundert Wirkstoffe. Hinzu kommen die nicht zugelassenen Wirkstoffe, für die eine Höchstmenge von 0,01 mg/kg gilt.

Des Weiteren gilt auf nationaler Ebene weiterhin die Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV), welche z. B. auch Beistoffe von Pflanzenschutzmitteln wie Safener (u. a. Cloquintocet-mexyl) und Synergisten (u. a. Piperonylbutoxid) erfasst.