Gegenprobensachverständige nach § 43 LFGB

Mehrere ifp-Mitarbeiter sind durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) als private Gegenprobensachverständige zugelassen. Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft können so im Bedarfsfall schnell und direkt eine Gegenanalyse beauftragen. Die Zulassungen gemäß Gegenprobenverordnung (GPV) umfassen:

  • mikrobiologische Untersuchungen von Lebensmitteln und kosmetischen Mitteln (mit Arbeiten mit Krankheitserregern nach § 44 IfSG)
  • molekularbiologische Untersuchungen von Lebensmitteln
  • chemische und physikalisch-chemische Untersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenstände
  • sensorische Untersuchungen von Lebensmitteln und Bedarfsgegenstände

Die bundesweite Liste unserer zugelassenen Gegenprobensachverständige finden Sie nachfolgend:

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/10_Gegenprobensachverstaendige/lm_gegenprobensachverst_node.html

 

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