Lebensmittelbedarfsgegenstände

Lebensmittelbedarfsgegenstände sind Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Hierzu zählen unter anderem Kochlöffel aus Melaminharz, Joghurtbecher aus Polypropylen und bedruckte Faltschachteln aus Karton. Aber auch Förderbänder, Metallplatten und Schläuche, die in technischen Anlagen zur Lebensmittelproduktion eingesetzt werden, fallen in diese Gruppe. In Lebensmittelverpackungen werden in der Regel mehrere verschiedene Materialien im Verbund miteinander kombiniert, um besondere Verpackungseigenschaften zu erzielen und die verpackten Lebensmittel optimal vor äußeren Einflüssen wie zum Beispiel einer unerwünschten Oxidation durch Luftsauerstoff zu schützen. Je nach Verwendungszweck können Lebensmittelbedarfsgegenstände somit komplex aufgebaute Systeme aus verschiedensten chemischen Stoffen wie Kunststoffpolymeren, Druckfarben, Lacken, Klebstoffen oder Papier darstellen, was besonders hohe Ansprüche an die Sicherheit und Qualität der Produkte stellt.

Welche rechtlichen Regelungen gibt es?

Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, unterliegen auf europäischer Ebene über die gesamte Produktionskette hinweg einer strengen Regulierung. Den rechtlichen Rahmen hierfür bildet die Verordnung (EG) Nr. 1935/2004, wonach Lebensmittelkontaktmaterialien nach guter Herstellungspraxis so herzustellen sind, dass sie keine Stoffe in Mengen auf Lebensmittel abgeben, die dazu geeignet sind, die menschliche Gesundheit zu gefährden, eine unvertretbare Veränderung der Zusammensetzung des Lebensmittels herbeizuführen oder deren Geruch und Geschmack nachteilig zu beeinflussen.

Diese Anforderungen sind jedoch sehr allgemein gefasst. Für bestimmte Stoffe und Materialien wurden daher bereits detailliertere Einzelmaßnahmen erlassen, welche die allgemeinen Vorgaben der Rahmen-Verordnung weiter ausführen. So regelt die Verordnung (EU) Nr. 10/2011 (Kunststoff-Verordnung) im Anhang I, welche Monomere und Additive bei der Herstellung von Kunststoffen für den Lebensmittelkontakt verwendet werden dürfen. Hinter einer funktionellen Barriere können jedoch auch weitere Stoffe eingesetzt werden, sofern gewährleistet ist, dass deren Migration durch die Barriere hindurch einen Wert von 0,01 mg/kg nicht überschreitet. Solche Barrierefolien spielen darüber hinaus eine wichtige Rolle bei der Minimierung von Mineralölübergängen von Kartonagen aus recyceltem Altpapier auf Getreideerzeugnisse und andere trockene Lebensmittel.

In den fertigen Kunststoffmaterialien enthaltene Stoffe dürfen grundsätzlich nur bis zu einer Höchstmenge von 10 Milligramm/dm2 der Lebensmittelkontaktfläche auf Lebensmittelsimulanzien übergehen (Gesamtmigration). Für Verpackungsmaterialien, die für Säuglings- und Kleinkindnahrung eingesetzt werden, gilt ein strengerer Höchstgehalt von 60 mg/kg Lebensmittelsimulanz. Neben diesen Gesamtmigrationsgrenzwerten legt die Kunststoff-Verordnung darüber hinaus für mehr als 1000 Einzelsubstanzen - darunter Monomere, Weichmacher und Photoinitiatoren - spezifische Migrationsgrenzwerte (SML) fest.

Unternehmen, die Kunststoffe verarbeiten und verwenden sind somit in der Pflicht, die Rechtskonformität Ihrer Produkte mit den Vorgaben dieser Verordnungen sicherzustellen und bis zur Einzelhandelsebene in einer schriftlichen Konformitätserklärung zu bescheinigen. In diesem Zusammenhang geraten NIAS (non-intentionally added substances) zunehmend in den Fokus. Hierbei handelt es sich um chemische Verunreinigungen oder Reaktions- und Abbauprodukte (z.B. cyclo-di-BADGE), die während der Verarbeitung, Lagerung oder Verwendung von Kunststoffen entstehen können, dem Material während der Herstellung jedoch nicht zu technologischen Zwecken zugesetzt worden sind.

Dienstleistung im ifp

Das ifp als kompetenter Partner in Fragen der Lebensmittelsicherheit und Produktqualität bietet folgende Prüfungen und Beratungsdienste an:

  • Gesamtmigration
  • Spezifische Migration (Prüfung auf diverse Substanzen, u.a. Phthalate, Acrylamid, Bisphenol A, Mineralölkohlenwasserstoffe und Metalle)
  • Überprüfung der Barriereeigenschaften von Kunststoff-Folien gegenüber Mineralölkohlenwasserstoffen
  • Bestimmung des Gehalts an MOSH/MOAH bzw. POSH im Verpackungsmaterial sowie nach Migration
  • Rechtliche Beurteilung der Analysenergebnisse auf Grundlage europäischer und nationaler Verordnungen sowie Stellungnahmen des BfR