01.12.2013

Ab sofort strenger Grenzwert für Blei im Trinkwasser

Seit dem 01.12.2013 gilt für Blei im Trinkwasser ein neuer Grenzwert. Demnach darf in 1 Liter Trinkwasser nicht mehr als 0,01 mg Blei enthalten sein (10 µg/Liter).

Blei ist ein Blutgift und beeinträchtigt die Entwicklung des Nervensystems. Daher wurde der Grenzwert für Blei in den letzten Jahren immer weiter abgesenkt, zuletzt lag er bei 0,025 mg/Liter. Das Gesetz zielt auf noch vorhandene Bleirohre, die in Deutschland bis in die 1970er Jahre hinein in Trinkwasserleitungssystemen eingebaut wurden. Für Wasserinstallationen mit Bleirohren wird der neue Grenzwert nicht mehr einzuhalten sein. Daher müssen Bleirohre schnellstmöglich ausgetauscht werden.