06.05.2013

Befristetes EU-Verbot für drei Pestizide: ifp bietet Analytik von Neonicotinoiden an

Die EU-Kommission will drei Pestizid-Wirkstoffe vorübergehend verbieten. Eine Abstimmung dazu im Berufungsausschuss der EU-Mitgliedstaaten hatte am 29.04.2013 eine einfache Mehrheit ergeben.

 Es handelt sich um die drei Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam, die zur Gruppe der Neonicotinoide gehören und verdächtigt werden, mit dem weltweiten Bienensterben der letzten Jahre im Zusammenhang zu stehen.

Neonicotinoide sind systemische Insektizide, die über die Wurzeln aufgenommen und in die Pflanze transportiert werden, die dann vor beißenden und saugenden Insekten geschützt ist. Sie werden auch als Saatgutbehandlungsmittel eingesetzt.

Das Verbot der drei Wirkstoffe soll am 01.12.2013 in Kraft treten, zunächst auf zwei Jahre befristet sein und für Pflanzen gelten, die besonders attraktiv für Bienen sind (z.B. Raps, Mais, …).

Das ifp Institut für Produktqualität hat die betreffenden Wirkstoffe in seinem Substanzspekrum und bietet die Analytik ihrer Rückstände in Lebensmitteln mittels LC-MS/MS bzw. GC-MS/MS an.