Wasser aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern

Seit mittlerweile rund zweieinhalb Jahren gilt in Deutschland die Verordnung Nr. 42 des Bundes-Immissionsschutzgesetz. Die Verordnung mit dem Kurztitel „über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider“ regelt die Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten für Betreiber dieser Anlagen im Industriekontext.

Seit März 2020 gelten für diese Verordnung nun neue, ergänzende Anforderungen in Form einer aktualisierten Empfehlung des Umweltbundesamtes Mit dieser UBA-Empfehlung wird nun konsequent auf die Verpflichtung eines nach 42. BImschV akkreditierten Labors geachtet. Hier wird nochmals konkretisiert, wer die Probennahme und Untersuchung durchführen darf und wer nicht. So soll sichergestellt werden, dass es nicht zu Interessenkonflikten kommt.

Das Labor ist dafür verantwortlich, dass von der Probennahme bis zum Prüfbericht alle rechtlichen und normativen Anforderungen erfüllt sind. Da bei Wasserproben aus Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen oder Nasswäschern oft eine hohe Begleitflora auftritt, muss das Labor Erfahrung mit Wässern mit hoher Begleitflora und eine Akkreditierung Probenahme und Analyse gemäß 42. BImSchV nachweisen können.

Sie können jederzeit mit uns ins Kontakt treten, um sich beraten zu lassen oder eine Probenahme zu beauftragen.

Die gesetzlich vorgeschriebene, vierteljährliche Untersuchung der Rückkühlwerke umfasst die Bestimmung der Koloniezahlen bei den Bebrütungstemperaturen 22 °C und 36 °C sowie die Bestimmung der Legionellenkonzentration.

In der Vergangenheit gab es weltweit mehrere Legionellose-Ausbrüche, bei denen Verdunstungskühlanlagen als Infektionsquelle festgestellt wurden. Durch Ausbrüche in Ulm 2009 oder Warstein 2013 ist die Gefahr durch mikrobiologische Emissionen von Kühlanlagen in den Fokus geraten. Die rechtliche Umsetzung der wichtigsten Punkte zum Schutz der Bevölkerung erfolgt durch die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (42. BImSchV). vom 19.08.2017.

Bereits vorher gab es die Richtlinien VDI 2047 Blatt 2 bzw. für Nassabscheider die VDI 3679 zur Vermeidung des Ausströmens von Legionellen durch Aerosole, zur Überwachung und Untersuchung des rückgekühlten Wassers aus Verdunstungskühlanlagen sowie von Wässern in RLT-Anlagen und Geräten.

Im Zuge des Inkrafttretens der 42. BImSchV sind umfangreiche Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten auf die Betreiber zugekommen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Anzeigepflicht der Betreiber bei Neuerrichtung und von bestehenden Anlagen mit Angabe von Verantwortlichen
  • Nachweis der Fachkunde und Verpflichtung zur regelmäßigen Schulung von verantwortlichen Personen bei Betreibern
  • Verpflichtung der Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung der Anlagen (alle 5 Jahre von einem Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A) und Weitergabe der Berichte an die entsprechende Behörde
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle des Kühlwassers auf Legionellen und die allgemeine Koloniezahl durch Dritte (die VDI 2047-2 schreibt zusätzlich Pseudomonas aeruginosa vor) 
  • Meldepflicht von Mängeln an die entsprechende Behörde und Ergreifung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Überschreiten bestimmter Prüf- oder Maßnahmenwerte (z.B. Biozideinsatz)

Die Anzeigepflichten ermöglichen es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. 

Für die quartalsmäßige mikrobiologische Überwachung des Kühlwassers ist ein entsprechend akkreditiertes Labor zu beauftragen.

Das ifp bietet folgende Leistungen an:

  • Probennahme und mikrobiologische Untersuchung des Kühlwassers auf die Legionellen
  • Probennahme und mikrobiologische Untersuchung des Kühlwassers auf  allgemeine Koloniezahl

Weitere allgemeine Leistungen zum Thema Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern auf Anfrage.

Gerne stehen Ihnen unsere Experten für Rückfragen zur Verfügung.

Imme Schwenteit
Tel. 030 / 747 333 0

Alexander Wolff
Tel. 030 / 747 333 0

 

Fragen Sie unser Team Wasser

 

 Hier finden Sie unsere Akkreditierungsurkunde.

 

Badebeckenwasseruntersuchung

Die Probennahme sowie die Untersuchung von Badebeckenwasser gehören ebenfalls zum Spektrum der vom ifp Institut für Produktsicherheit durchgeführten Wasseranalytik. Badebeckenwasser ist definiert als das in Schwimm- und Badebeckenanlagen aller Art, auch in Warmsprudelbecken, vorkommende Wasser. Eine regelmäßige Untersuchung ist anzuraten und soll eine konstante Beschaffenheit des Wassers in Bezug auf Hygiene sicherstellen.

Mikrobiologische Parameter:

  • Legionellen
  • Koloniezahl 22 °C / 36 °C
  • Escherichia coli (E. coli)
  • Pseudomonas aeruginosa

Auszug chemisch-physikalischer Parameter:

  • Oxidierbarkeit
  • Nitrat
  • Chlor

Trinkwasseruntersuchung und akkreditierte Probennahme

Das ifp Institut für Produktqualität steht Ihnen mit seiner Expertise bei allen wichtigen Schritten zur Seite:

  • Festlegung repräsentativer Probennahmestellen in Abhängigkeit von der Gebäudegröße und dem Zustand der Trinkwasser-Installation
  • Durchführung von Probennahmen im akkreditierten Bereich durch geschultes Personal
  • Analyse der Proben in unserem akkreditierten und vom Landesamt für Gesundheit und Soziales für die Untersuchung von Trinkwasser zugelassenem Labor (aufgeführt in der Landesliste Berlin)

Mikrobiologische Trinkwasseranalysen

Wir untersuchen folgende mikrobiologische Parameter:

  • Legionellen
  • Koloniezahl 22 °C / 36 °C
  • Escherichia coli (E. coli)
  • Enterokokken
  • coliforme Bakterien
  • Pseudomonas aeruginosa
  • Clostridium perfringens

Bei auffälligen Befunden unterstützen wir Sie mit dem nötigen Fachwissen, damit eventuell nötige Maßnahmen schnell und fachgerecht ergriffen werden können.

Chemisch-physikalische Untersuchung von Trinkwasser

Die chemisch-physikalischen Parameter umfassen neben den allgemeinen physikalischen Parametern wie pH-Wert oder Leitfähigkeit das gesamte Spektrum der Anionen und Kationen. Daraus lassen sich dann beispielsweise die Härte eines Wassers oder auch der Verschmutzungsgrad ableiten. In Trinkwasseranlagen mit Chlorierung spielt die Untersuchung auf Chlorverbindungen (halogenierte Chlorverbindungen) eine entscheidende Rolle. In Altbauten sind nach wie vor Bleileitungen ein Thema, daher ist die Prüfung auf Blei und andere Schwermetalle, die sich in der Hausinstallation ändern können (Cadmium, Kupfer, Nickel), von großer Bedeutung.

Im Folgenden ist eine Auswahl der chemisch-physikalischen Parameter einer Trinkwasseranalyse gelistet. Methodisch werden diese erfasst mittels Ionenchromatographie und Atomabsorptionsspektrometrie sowie mit speziellen Messgeräten nach international anerkannten Verfahren.

  •     Sensorik (Aussehen, Geruch)          
  •     pH-Wert    
  •     Leitfähigkeit      
  •     Ammonium       
  •     Oxidierbarkeit      
  •     Trübung         
  •     Färbung     
  •     Nitrat             
  •     Nitrit            
  •     Sulfat          
  •     Chlorid      
  •     Gesamthärte (aus Mg + Ca) 
  •     Eisen        
  •     Mangan       
  •     Cadmium            
  •     Chrom        
  •     Blei            
  •     Kupfer          
  •     Nickel       
  •     Vinylchlorid   
  •     Trihalogenmethane      
  •     TOC  

 

Wasser

Das ifp Institut für Produktqualität bietet nicht nur die Untersuchung und Analyse von Trinkwasser, sondern auch von Brunnenwasser, Mineral- und Tafelwasser, Badebeckenwasser und Wasser aus Oberflächengewässern, z. B. Badegewässern an. Weitere Informationen finden Sie unter:

Wasser ist nicht gleich Wasser

Wasser kommt u. a. bei der Produktion von Lebensmitteln, aber auch im normalen Alltag, z. B. für die Zubereitung von Speisen, als Wasser zum Trinken oder bei Freizeitaktivitäten eine immer größere Bedeutung zu. Wasser ist somit auch ein sehr wichtiger Faktor für Entwicklung und Wirtschaft. Zur menschlichen Wasserversorgung werden dabei unterschiedliche Wasservorkommen genutzt.

Wasseranalysen dienen der Bestimmung chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Parameter, die die Beschaffenheit der jeweiligen Probe beschreiben. Solche Untersuchungen sind bei der Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben und zur Bewertung bei den genannten Wasserarten enorm wichtig. Hierbei kommt der mikrobiologischen Untersuchung ein besonders hoher Stellenwert zu. Zur schnellen und genauen Identifizierung von Keimen in Wasserproben steht dem ifp u. a. ein hochmodernes MALDI-TOF-Massenspektrometer zur Verfügung.

In der aktuell gültigen Trinkwasserverordnung heißt es: „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.“

Der Punkt der Probennahme, der vor der Analytik steht, ist dabei von entscheidender Bedeutung. Für die Durchführung der Probennahme durch das ifp steht speziell geschultes Personal zur Verfügung.