10.06.2016

Anorganisches Arsen in Reisprodukten

Seit dem 1. Januar 2016 gelten erstmals die gemäß Änderungsverordnung (EU) 2015/1006 neu eingeführten Höchstgehalte für Arsen in Lebensmitteln. Konkret wurde der Anhang der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 (Kontaminantenverordnung) um den Unterabschnitt 3.5 erweitert, der spezielle Höchstgehalte für anorganisches Arsen in Reis und verschiedenen Reisprodukten enthält.

Was ist der Unterschied zwischen anorganischem und organischem Arsen?

Ausschlaggebend für die Klassifizierung ist die Art der Verbindung, in der das Arsen vorliegt. Organische Arsenverbindungen, also arsenhaltige Kohlenwasserstoffmoleküle, kommen im Lebensmittelbereich u.a. in Fisch, Meeresfrüchten oder auch Algen vor, hier speziell in Form von Arsenolipiden, Arsenosacchariden und arsenhaltigen Glycolipiden.

Als krebserregend werden jedoch primär die anorganischen Arsenverbindungen eingestuft. Dazu gehören u.a. arsenhaltige Halogen-, Schwefel-, Sauerstoff- oder Metallverbindungen. Diese können zudem bei langfristiger Aufnahme auch in geringen Konzentrationen bereits zu Hautveränderungen, Gefäß- und Nervenschädigungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen sowie entwicklungstoxisch wirken.

Warum ist besonders Reis mit Arsen belastet?

Arsen kommt in der Erdkruste vor und wird sowohl durch natürliche als auch durch industrielle Prozesse freigesetzt. So gelangt es in Gewässer und Böden. Aufgrund der Anbaubedingungen – 80 % der Weltreisernte werden im Nassreisanbau auf überfluteten Feldern gewonnen – nimmt Reis Arsen in viel größerem Maße auf als andere Getreidearten.

Interessanterweise haben Untersuchungen gezeigt, dass die Arsenbelastung in einigen verarbeiteten Reisprodukten, z.B. Reiswaffeln, höher ist als in Reiskörnern.

Was sind die geltenden Höchstgehalte?

Die neuen Höchstgehalte sind, bezogen aufs Frischgewicht:

  • 0,20 mg/kg für geschliffenen Reis, nicht parboiled (polierter oder weißer Reis)
  • 0,25 mg/kg für Parboiled- und geschälten Reis
  • 0,30 mg/kg für Reiskekse, -waffeln, -kräcker und –kuchen
  • 0,10 mg/kg für Reis für die Herstellung von Lebensmitteln für Säuglinge und Kleinkinder