03.03.2015

Nachweis von Aluminium in Lebensmitteln

Das ifp Institut für Produktqualität bietet ab sofort die Analytik von Aluminium in Lebensmitteln und Trinkwasser mittels Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-MS) an.

Neben der in den Medien zuletzt häufiger geführten Diskussion um Aluminium in Kosmetika wie z. B. Deospray ist das Leichtmetall auch in Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen ein Thema.

Aluminium, das als chemisches Element in der Natur vorkommt, aber auch durch die Industrie freigesetzt wird, kann bereits in unverarbeiteten Lebensmitteln nachweisbar sein. Hier liegt der Aluminiumgehalt laut der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) typischerweise unterhalb von 5 mg/kg, wobei einige Lebensmittel auch höhere Gehalte aufweisen können (z. B. Teeblätter, Gewürze). Die von der EFSA abgeleitete tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge (TWI) liegt bei 1 mg Aluminium pro kg Körpergewicht für die orale Aufnahme.

Aluminium kann auch als Lebensmittelzusatzstoff zum Einsatz kommen. Als Farbstoff ist Aluminium nur für Überzüge von Zuckerwaren, für die Dekoration von Kuchen und feinen Backwaren zugelassen (quantum satis, d. h. nicht mehr als unbedingt nötig). Im Zusammenhang mit anderen Farbstoffen wird Aluminium auch als Farblack eingesetzt. Nachdem Farblacke lange Zeit ohne Höchstmengenbeschränkung eingesetzt werden konnten, gelten seit dem 1. August 2014 jedoch Höchstmengen und die Verwendung der aluminiumhaltigen Farblacke wurde eingeschränkt. Weitere aluminiumhaltige Zusatzstoffe sind z. B. auch als Trennmittel oder Trägerstoffe für bestimmte Lebensmittel zugelassen.

Aluminiumhaltige Bedarfsgegenstände wie Verpackungen, Backbleche oder Geschirr können das Leichtmetall vor allem im Kontakt mit säurehaltigen oder salzigen Speisen an Lebensmittel abgeben. Um den Übergang des Aluminiums z. B. von Getränkedosen oder -kartons zu verhindern, werden daher entsprechende Beschichtungen eingesetzt. Eine Resolution des Europarates sieht für metallische Gegenstände, die in direkten Lebensmittelkontakt kommen (z. B. Geschirr, Kochtöpfe etc.) einen Freisetzungsgrenzwert von 5 mg pro kg Lebensmittel vor.

Auch heute noch im Fokus der Überwachungsbehörden ist Laugengebäck, nachdem das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits im Jahr 2002 hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht hatte. Hintergrund ist der verstärkte Übergang von Aluminiumionen bei einigen Herstellungsverfahren, z. B. indem das Gebäck mitsamt Aluminiumblechen in die Lauge eingetaucht wird. Das BfR empfiehlt daher, den Übergang von Aluminium auf Laugengebäck durch Vermeidung solcher Verfahren auf technisch unvermeidbare Werte zu reduzieren.