27.04.2023

ALS Stellungnahmen der 119. Sitzung

Die Stellungnahmen der 119. Sitzung des ALS (Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) wurden auf der Seite des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.

Die ALS-Stellungnahmen sind rechtlich nicht bindend, stellen jedoch eine wichtige Auslegungshilfe für lebensmittelrechtliche Vorschriften dar.

Die veröffentlichten Stellungnahmen betreffen unter anderem folgende Themen:

Stellungnahme Nr. 2022/16: Es werden verschiedene Herstellungsmethoden und die damit verbundenen Kennzeichnung für Hafer- und Reisdrinks erläutert, insbesondere wenn auf die Abwesenheit von Zucker hingewiesen wird.

Stellungnahme Nr. 2022/26: Teeähnliche Erzeugnisse oder Produkte daraus für Kinder, deren Gesamtaufmachung den Eindruck erweckt, sie seien auch für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt, sind nach § 7 Abs. 1 FrSaftErfrischGetrTeeV zu beurteilen, es sei denn, der Hersteller schließt die Verwendung für diese Altersgruppe in der Kennzeichnung ausdrücklich aus.

Des Weiteren gibt es Stellungnahmen zur Bezeichnung von Beikost und der Kennzeichnung von der Auslobung „ohne Gentechnik“ in Verbindung mit weiteren Aussagen.

Diese und alle anderen Erklärungen können auf der Website des BVL1 nachgelesen werden

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quelle:
1https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/ALS_ALTS/ALS_Stellungnahmen_119_Sitzung_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2