Quartäre Ammoniumverbindungen

In der Vergangenheit wurden in und auf Lebensmitteln vermehrt Rückstände an quartären bzw. quaternären Ammoniumverbindungen (QAV) nachgewiesen, deren Hauptvertreter die Benzalkoniumchloride (BAC) und das Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) sind. Wegen ihrer oberflächenaktiven Eigenschaften werden QAV als kationische Tenside in Produkten wie Weichspülern oder als Antistatika (z. B. in Shampoos) eingesetzt. Außerdem zählen sie auch zu den Bioziden, da sie eine desinfizierende Wirkung haben. Entsprechend werden sie u. a. in Krankenhäusern, bei der Lebensmittelverarbeitung und in der Landwirtschaft eingesetzt. QAV bilden zumeist auch den Hauptwirkstoff in Antialgenmitteln (Algiziden) für öffentliche Bäder und Swimmingpools.

Rechtliche Bestimmungen für QAV / BAC / DDAC

BAC und DDAC sind in der Europäischen Union als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel-Formulierungen nicht zugelassen. In der Verordnung (EU) Nr. 1119/2014 wurde für BAC und DDAC durch eine Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 ein Rückstandshöchstgehalt von jeweils 0,1 mg/kg für alle Warenarten gemäß Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt. Dieser löste den bis dahin gültigen, vom Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit (StALuT) veröffentlichten Schwellenwert von 0,5 mg/kg zum 12. August 2015 ab. Die neuen Rückstandshöchstgehalte gelten zunächst für einen Zeitraum von fünf Jahren und sollen bis zum 31. Dezember 2019 mit Hilfe neu hinzugekommener Daten erneut überprüft werden.

Analytik von quartären Ammoniumverbindungen

Im ifp Institut für Produktqualität wird der Nachweis und die Bestimmung der QAV mittels LC-MS/MS geführt.

 

Pestizidanalytik: Multiscreening und Einzelmethoden

Die Analyse von Pestizidrückständen zielt darauf ab, möglichst viele verschiedene Pflanzenschutzmittel in einer Probe in einem Analysengang zu bestimmen. Für die anspruchsvolle Rückstandsanalytik von Pflanzenschutzmitteln werden am ifp Institut für Produktqualität daher modernste Multimethoden angewendet.

Multiscreening

Die Liste der am ifp untersuchten Pflanzenschutzmittel umfasst ca. 650 Substanzen inkl. Metabolite sowie saure und säureempfindliche Pestizide und kann auf Anfrage abgerufen werden. Das Multiscreening führen wir in verschiedensten Lebensmitteln inkl. Trinkwasser nach der QuEChERS-Methode (Quick Easy Cheap Effective Rugged Safe) mittels LC-MS/MS und GC-MS/MS durch.

Zusatzuntersuchungen

Zusätzlich zum Multiscreening bietet das ifp ein breites Spektrum an Zusatzuntersuchungen an, u. a.:

  • Bromid (anorganisch)
  • Chlorat/Perchlorat1
  • Chlormequat/Mepiquat1
  • Diquat/Paraquat1
  • Dithiocarbamate (CS2)
  • Ethephon1
  • Ethylenoxid (ETO)2
  • Fentin (Triphenylzinn)
  • Fosetyl/Phosphonsäure1
  • Glyphosat1
  • Nikotin
  • Propineb/Propylenthioharnstoff (PTU)
  • Quartäre Ammoniumverbindungen (QAV)

1Die Bestimmung polarer Verbindungen erfolgt in unserem Labor mittels QuPPe-Methode (Quick Polar Pesticides Method) und LC-MS/MS.

2 Die Analysenmethode erfolgt mittels HS-GC-MS.

Eine vollständige Liste unserer Zusatzuntersuchungen kann auf Anfrage abgerufen werden

Pflanzenschutzmittel

Pflanzenschutzmittel, im Sprachgebrauch auch Pestizide genannt, sind dazu bestimmt, landwirtschaftlich genutzte Pflanzen vor Tieren, Pflanzen oder anderen Schadorganismen zu schützen. Je nach Wirkungsweise werden sie unterteilt in Fungizide (gegen Pilze), Herbizide (gegen Unkräuter), Insektizide (gegen Insekten), Molluskizide (gegen Schnecken), Rodentizide (gegen Nagetiere), usw.

Zusätzlich werden Beistoffe wie Safener und Synergisten eingesetzt, welche die Wirkung des Pflanzenschutzmittels beeinflussen. Safener sollen die phytotoxische Wirkung der Zubereitung auf bestimmte Pflanzen unterdrücken oder verringern. Synergisten besitzen selbst keine oder nur eine schwache Wirkung auf Schadorganismen, können aber die Wirkung eines Pflanzenschutzmittels verstärken.

Risikobewertung und Zulassung von Pestiziden

Pflanzenschutzmittel haben jedoch nicht notwendigerweise nur nützliche Auswirkungen auf die Pflanzenerzeugung. Ihre Verwendung kann auch Risiken und Gefahren für Mensch, Tier und Umwelt mit sich bringen. Aus diesem Grund müssen sie zugelassen werden, bevor sie in den Verkehr gebracht werden dürfen. Auf EU-Ebene erfolgt die Zulassung der Wirkstoffe durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), auf nationaler Ebene werden die Pflanzenschutzmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen (Verzeichnis zugelassener Pflanzenschutzmittel). An die Zulassung eines neuen Wirkstoffs ist immer auch die Festlegung eines Rückstandshöchstgehaltes (RHG) geknüpft.

Rückstandshöchstgehalte in der EU

Seit 01.09.2008 gelten in der Europäischen Gemeinschaft einheitliche Rückstandshöchstgehalte für Pestizide. Sie sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 über Höchstgehalte an Pestizidrückständen in oder auf Lebens- und Futtermitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs festgelegt. Das Spektrum der in der EU zugelassenen Pestizide umfasst mehrere Hundert Wirkstoffe. Hinzu kommen die nicht zugelassenen Wirkstoffe, für die eine Höchstmenge von 0,01 mg/kg gilt.

Des Weiteren gilt auf nationaler Ebene weiterhin die Rückstands-Höchstmengenverordnung (RHmV), welche z. B. auch Beistoffe von Pflanzenschutzmitteln wie Safener (u. a. Cloquintocet-mexyl) und Synergisten (u. a. Piperonylbutoxid) erfasst.

 

Das ifp Institut für Produktqualität hat am Standort Berlin-Adlershof ein Kompetenzzentrum für die Analyse von Pflanzenschutzmittelrückständen aufgebaut. Dort wird ein umfangreiches Spektrum von Pestizidwirkstoffen mittels modernster Methoden und Technologien untersucht. Weitere Informationen zu Rückständen finden Sie auf folgenden Seiten:

Wie sind Rückstände definiert?

Rückstände sind Restmengen von Stoffen, die während der Produktion von Lebensmitteln bewusst in der Landwirtschaft und in der Lebensmittel verarbeitenden Industrie eingesetzt werden. Dazu zählen z. B. Pflanzenschutzmittel (Pestizide) oder Tierarzneimittel. Rückstände können durch den Boden oder die Gewässer in pflanzliche, aber auch über das Futter in tierische Lebensmittel gelangen.

Damit unterscheiden sich Rückstände per Definition von den Kontaminanten bzw. Schadstoffen. Kontaminanten sind unerwünschte Stoffe, die einem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt werden. Sie können bei der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Aufmachung, Verpackung oder Lagerung eines Lebensmittels oder infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt im Lebensmittel vorhanden sein.

Anerkannter Partner für Ihr Rückstandsmonitoring

Auf der Basis umfangreicher Laborkompetenztests und Ringversuche wurde das ifp Institut für Produktqualität für das Fruitmonitoring-Programm der HDE Trade Services GmbH zugelassen und hat darüber hinaus die Anerkennung für das Rückstandsmonitoring der QS Qualität und Sicherheit GmbH erhalten.

Des Weiteren ist das ifp Fördermitglied des Deutschen Fruchthandelsverbands (DFHV e. V.) und Mitglied in der Deutschen Laborgemeinschaft Obst und Gemüse (DeLOG) des DFHV.

Damit steht das ifp Erzeugern und Handel als qualifizierter Partner in allen Fragen der Rückstandsanalytik zur Verfügung.

 

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt  auf.

 

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