Nährwertbestimmung und -kennzeichnung nach LMIV

Das ifp Institut für Produktqualität mit seinem Analytik-Team führt qualifizierte Nährwertanalysen nach dem neuesten Stand der Technik durch.

Nährwertdeklaration gemäß Lebensmittelinformationsverordnung

Die Nährwertdeklaration gehört seit dem 13.12.2016 zu den verpflichtenden Kennzeichnungselementen von vorverpackten Lebensmitteln. Dies ist durch die „Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 vom 25.10.2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ (Lebensmittelinformationsverordnung – LMIV) auf europäischer Ebene geregelt.

Verpflichtende Angaben (BIG7)

Die auch als BIG7 bezeichneten verpflichtenden Angaben pro 100 g (ml) sind in Form einer Tabelle: Angegeben werden müssen der Energiegehalt in Kilojoule (kJ) und Kilokalorien (kcal) sowie Fett, davon gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, davon Zucker, Eiweiß und Salz.

Beispiel: Basis

Naehrwert 1

Fakultative Angaben und Ausnahmen

Ergänzend zu den verpflichtenden Angaben können auf freiwilliger Basis weitere Angaben gemacht werden. Zusätzlich aufgeführt werden können einfach und mehrfach ungesättigte Fettsäuren, mehrwertige Alkohole, Stärke, Ballaststoffe sowie in signifikanten Mengen vorhandene Vitamine und Mineralstoffe. Der Brennwert und die Nährstoffmengen können zusätzlich als Prozentsatz der in der LMIV festgelegten Referenzmengen angegeben werden.

Der Anhang V der LMIV enthält eine Liste derjenigen Lebensmittel, die von der verpflichtenden Nährwertdeklaration ausgenommen sind. Hier aufgeführt sind u.a. unverarbeitete Erzeugnisse, die nur aus einer Zutat bestehen, Kräuter und Gewürze, Kaffee, Tee und Lebensmittel in Verpackungen, deren größte Oberfläche weniger als 25 cm² beträgt.

Alle Begriffsbestimmungen finden sich in der Verordnung wieder.

Toleranzen und Rundungsleitlinien

Da es sich bei den auf dem Etikett angegebenen Nährwerten aufgrund von natürlichen Schwankungen und Veränderungen bei der Herstellung und Lagerung lediglich um Durchschnittswerte handeln kann, ist für die Beurteilung der deklarierten Nährwerte in Bezug auf die analytisch ermittelten Werte eine Festlegung von tolerierbaren Abweichungen sinnvoll.

Daher wurde von der Europäischen Kommission ein Leitfaden für zuständige Behörden zur Kontrolle der Einhaltung der EU-Rechtsvorschriften veröffentlicht. In diesem werden Hinweise zu Toleranzen und Rundungsleitlinien bei der Angabe von Nährwerten inkl. Vitaminen und Mineralstoffen gegeben.