VITAL 2.0

In Lebensmittelbetrieben kommt es oft zu unbeabsichtigten Einträgen von allergenen Substanzen durch sogenannte Kreuzkontaminationen („cross contacts“). Ursache hierfür kann die Verwendung „verunreinigter“ Zutaten oder die Verschleppung im Produktionsprozess selbst sein, z. B. durch ungenügende Reinigung der Produktionslinien bzw. Nutzung gemeinsamer Produktionslinien, auf denen allergenhaltige Lebensmittel und Lebensmittel ohne Allergene produziert werden. Hersteller deklarieren vorsorglich und aus Gründen der Produkthaftung auf dem Lebensmitteletikett einen Warnhinweis, z. B. „kann enthalten“ oder „enthält Spuren von ...“. Im Zuge dessen ist anzumerken, dass die Verwendung des Wortes „Spur“ im Warnhinweis derzeit nicht mehr empfohlen wird, weil das Wort „Spur“ eine geringe Menge impliziert, die aber nicht definiert ist und Studien gezeigt haben, dass generell keine Korrelation zwischen Formulierung und verschleppter Allergenmenge besteht.

Insgesamt bleibt festzustellen, dass eine zunehmende Verwendung von diversen Warnhinweisen die Lebensmittelauswahl für Allergiker weiter stark einschränkt.

Diese Website gibt eine allgemeine Einführung in das VITAL-2.0-Konzept. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.allergenbureau.net/vital/vital/sowie unter folgenden Links:

Freiwillige Deklaration

Im Jahr 2007 wurde von verschiedenen internationalen Lebensmittelherstellern sowie dem Australian Food and Grocery Council (AFGC) auf freiwilliger Basis das sogenannte VITAL-Konzept („Voluntary Incidental Trace Allergen Labelling“) entwickelt. Bei dem VITAL-Konzept handelte es sich um ein standardisiertes Vorgehen zur Feststellung und Deklaration unbeabsichtigter Spuren von Allergenen in Lebensmitteln auf der Basis von Schwellenwerten.

Im Jahr 2012 wurde eine vom Allergen Bureau veranlasste Überarbeitung des VITAL-Konzepts veröffentlicht. Die neue Version, VITAL 2.0, basiert auf einer umfassenden Auswertung der vorliegenden wissenschaftlichen Daten zu Lebensmittelallergien durch das VITAL Scientific Expert Panel (VSEP). Die Anpassung an den aktuellen Stand der Wissenschaft soll die Bedeutung des seit dem Jahr 2007 bestehenden Tools für das Allergenmanagement und die Risikobewertung in der Lebensmittelindustrie untermauern. Bereits jetzt dient es einer Reihe von namhaften Unternehmen in Australien und Neuseeland als Entscheidungshilfe in Bezug auf eine klare und einheitliche Deklaration von möglichen Allergenspuren in Lebensmitteln.

Die wichtigsten Änderungen werden im Folgenden dargestellt.

Action Levels

Das dreistufige VITAL-Raster mit Schwellenwerten für die Action Levels 1–3 wurde abgeschafft. Stattdessen wurde ein interaktives Raster eingeführt, das variable Action Levels für die verschiedenen Allergene anhand der jeweiligen Referenzdosis und der produktspezifischen Referenzmenge ermittelt. Die Referenzdosis gibt dabei die totale Menge (in mg) an Protein eines allergenen Lebensmittels an, unterhalb derer nur sehr hochgradig sensibilisierte Individuen unter den Allergikern (1 %) eine allergische Reaktion zeigen (s. Tabelle). Bei diesem Personenkreis ist davon auszugehen, dass diese sich nicht über Fertigpackungen mit Lebensmitteln versorgen, so dass prinzipiell alle relevanten Personen geschützt sind.

Die Referenzmenge bzw. Portionsgröße ist definiert als die maximale Menge eines Produkts, die typischerweise verzehrt wird. Die Festlegung dieser Größe für das jeweilige Produkt obliegt dem Lebensmittelhersteller.

Der vorher verfügbare Action Level, der im Falle hoher Kreuzkontaminationen die Deklaration als Zutat („Contains XY“) ermöglicht hat, ist nicht mehr existent.–- Hier wird an die Verantwortung des Herstellers appelliert, das Risiko entsprechend zu minimieren.

Klicken Sie auf das Bild, um die Liste der VITAL-Referenzdosen anzusehen:

VITAL

Gluten

Da neben der Glutenfraktion auch die anderen Proteine aus Getreide für entsprechende Allergiker von Relevanz sein können, wird im Vital Konzept nicht nur die Anwesenheit von Gluten berücksichtigt, sondern die vorhandene Gesamtproteinmenge des Getreides für die Ermittlung der portionsgrößenbezogenen Grenzwerte verwendet. Der diesbezügliche Action Level variiert zwar wie bei den anderen Allergenen in Abhängigkeit von der Portionsgröße, ist jedoch bei 20 ppm gedeckelt, um nicht in Konflikt mit den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Kennzeichnung von glutenfreien Produkten zu stehen.

 

 

Ihre Vital 2.0 Trainer

Dr. Martin Röder 

 Dr. Wolfgang Weber

 Certificate Martin Roeder  Certificate Wolfgang Weber