29.03.2023

Green Claim - Grüne Versprechen, nachhaltige Lösungen

Nachhaltigkeit spielt für Verbraucher bei der Kaufentscheidung im Supermarkt eine zunehmende Rolle, deshalb werben immer mehr Hersteller mit Green-Claims. Diese sind in der EU nicht einheitlich geregelt, daher haben sich bereits zahlreiche deutsche Gerichte mit Umweltaussagen wie „Klimaneutral“ beschäftigt und Angaben teilweise untersagt.

Eine Vereinheitlichung soll der in diesem Monat erschienene Richtlinienentwurf der Europäischen Kommission schaffen.

Die Richtlinie soll ein harmonisiertes Regelwerk für freiwillige umweltbezogene Angaben darstellen und Regeln gegen „Greenwashing“ und damit einhergehenden irreführende Umweltaussagen festlegen.

Der Richtlinien-Entwurf umfasst u. a. folgende Punkte:  

  • Green-Claims müssen anhand von wissenschaftlichen Erkenntnissen belegbar sein
  • Unternehmen müssen klar aufzeigen, welche Aussage sich auf die eigene Tätigkeit bezieht und welches der Anteil gekaufter Kompensationen ist
  • bevor Green Claims verwendet werden dürfen, müssen diese von unabhängigen Kontrollstellen geprüft werden
  • Strenge Regeln für private Nachhaltigkeitssiegel
  • Vergleiche zwischen Produkten oder Organisationen müssen künftig auf gleichwertigen Informationen und Daten basieren
  • Verpflichtung der Mitgliedsstaaten zur Kontrolle der Vorschriften

Wir bleiben für Sie auf dem neusten Stand, damit Ihr Produkt den gesetzlichen Anforderungen entspricht und Sie keinen Imageschaden fürchten müssen!

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quellen:
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_23_1693
https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/IP_23_1692
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=COM%3A2023%3A0166%3AFIN