29.11.2022

Update zu MOSH/MOAH

Der Lebensmittelverband Deutschland und die Vertreter der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) / Arbeitsgruppe Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika (ALB) haben kürzlich eine erweiterte Empfehlung für Orientierungswerte der Mineralölkohlenwasserstoffe veröffentlicht.

 

Die bestehende Liste wurde um vegetarische und vegane Produkte erweitert.

Lebensmittelproduktgruppe MOSH und
Analoga   
[mg/kg]
C10-C50
MOAH
[mg/kg]
C10-C50
Hinweise
Vegane und vegetarische herzhafte Aufstriche, Brotbeläge, Aufschnitt und vergleichbare Erzeugnisse (Fleisch-, Fisch- und Wurstersatzprodukte) 5                        n.b.1/2      
für pflanzliche Alternativen zu Milch und Milcherzeugnisse3 nicht
Vegane und vegetarische Pfannenprodukte mit Anlehnung an Erzeugnisse tierischen Ursprungs, wie Hack und Hackfleischerzeugnisse, Burgerpatties, panierte Erzeugnisse 11  n.b.1/2 für pflanzliche Alternativen zu Milch
und Milcherzeugnisse3 nicht


1
LOQmax für MOAH gesamt (vgl. dazu JRC Technical Report) für fettarme Lebensmittel < 4% Fett  entspricht 0,5 mg/kg; für Lebensmittel > 4 % Fett entspricht 1 mg/kg
2
LOQmax für MOAH gesamt (vgl. dazu JRC Technical Report) für Fette / Öle entspricht 2 mg/kg
3
aufgrund der ungenügenden Datenlage zurückgestellt

Stellungnahme zum Umgang mit MOAH-Befunden

Darüber hinaus veröffentlichte der Ständige Ausschuss der Kommission für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (SC PAFF) in diesem Jahr eine Stellungnahme über eine einheitliche EU-weite Vorgehensweise für den Umgang mit Befunden von aromatischen Mineralölkohlenwasserstoffen (MOAH) in Lebensmitteln.

Die Mitgliedsstaaten einigten sich, Lebensmittel als nicht verkehrsfähig im Sinne von Art. 14 der VO (EU) Nr. 178/2002 zu beurteilen, bei denen durch amtliche Kontrollen MOAH-Gehalte größer/gleich der im Technical Report des Joint Research Centre (JRC) von 2019) vorgeschlagenen maximalen Bestimmungsgrenzen festgestellt werden:

  • trockene, fettarme Lebensmittel [≤ 4% Fett/Öl]: 0,5 mg/kg
  • Lebensmittel mit höherem Fettgehalt [> 4% Fett/Öl]: 1,0 mg/kg
  • Fette/Öle: 2,0 mg/kg

Da die Stellungnahme keinen Rechtscharakter besitzt, bleibt abzuwarten, inwieweit die zuständigen Überwachungsbehörden dem Folge leisten.

Unsere Expert*innen aus der Kontaminantenabteilung führen die Analyse von Mineralölkohlenwasserstoffen über eine HPLC-GC-FID Methode durch, die auf der BfR Methode von 2009 und der DIN EN 16995 basiert. Verschiedene Optimierungsschritte werden vorgenommen, um eine differenzierte Analytik der Mineralölkohlenwasserstoffe in der Probe zu ermöglichen.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quellen:
https://publications.jrc.ec.europa.eu/repository/handle/JRC115694

PDF-Downloadlink des BLL:
https://www.bll.de/download/orientierungswerte-fuer-moh-in-lebensmitteln

PDF-Downloadlink der Europäischen Kommission:
https://ec.europa.eu/transparency/comitology-register/core/api/integration/ers/281161/081467/1/attachment