23.11.2021

Verbot von Titandioxid?

Titandioxid (TiO2) ist derzeit gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 als Lebensmittelzusatzstoff (E 171) zugelassen und kann als weißes Farbpigment in verschiedenen Lebensmitteln eingesetzt werden. Auf Grundlage einer überarbeiteten Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), nach welcher eine Genotoxizität von Titandioxid bei oraler Aufnahme nicht ausgeschlossen werden kann, hat die EU-Kommission ihren Vorschlag zum Verbot des Lebensmittelzusatzstoffes Anfang des Jahres vorgelegt. Die EU-Mitgliedsstaaten stimmten nun dem Vorschlag der EU-Kommission zu.

Sofern das Europäische Parlament oder der Rat bis Ende des Jahres keine Einwände erhebt, tritt der Verordnungsentwurf zum Jahreswechsel (Anfang 2022) in Kraft. Der Verordnungsentwurf zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 sieht für das Verbot von Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff eine Übergangsfrist von 6 Monaten vor. Bereits produzierte Lebensmittel dürfen bis zum Ende ihrer Haltbarkeit vertrieben werden.

 

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Quelle:
Stellungnahme efsa https://www.efsa.europa.eu/de/news/titanium-dioxide-e171-no-longer-considered-safe-when-used-food-additive