26.10.2015

Phosphonsäure/Fosetyl-Al in Nüssen: Verlängerung der RHG-Anhebung geplant

Die im September 2014 durch die Verordnung (EU) Nr. 991/2014 in Kraft getretene temporäre Anhebung des Rückstandshöchstgehaltes (RHG) von Fosetyl-Al (Summe aus Fosetyl plus Phosphonsäure und ihren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl) in bestimmten Produkten wie Früchten und Nüssen auf 75 mg/kg läuft am 31. Dezember 2015 aus.

Fotolia 30745966 MDie einzige Ausnahme sind Mandeln, Pistazien, Cashew-, Hasel-, Macadamia- und Walnüsse: Für diese Produkte haben die EU-Mitgliedsstaaten in einer Sitzung des „Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit“ (StALuT/SCoPAFF) einer Verlängerung des erhöhten RHG von 75 mg/kg bis März 2019 zugestimmt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf soll nun zeitnah erarbeitet werden.

Die nationalen Fruchthandelsverbände und ihr europäischer Dachverband setzen sich weiterhin für eine Verlängerung auch für Obst und Gemüse ein. Sollten diese Bemühungen nicht erfolgreich sein, gilt hier ab dem 1. Januar 2016 für bestimmte Produkte aus diesem Lebensmittelsektor wieder der vor September 2014 gültige Höchstgehalt von 2 mg/kg.