17.03.2015

Neue Referenzwerte für Perchlorat

Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (vormals StALuT) hat neue Referenzwerte für Perchlorat festgelegt. Ausgehend von einer Risikobewertung der EFSA hatte die EU-Kommission zuvor einen Entwurf zur Absenkung der bisherigen Referenzwerte vorgelegt.

Dieser wurde nun in der Sitzung am 10.03.2015 verabschiedet. Die neuen Referenzwerte sind seit dem 16.03.2015 gültig und ersetzen somit die bisherigen Übergangswerte.

Die ab sofort geltenden Referenzwerte für den europäischen Binnenhandel liegen je nach Lebensmittelkategorie zwischen 0,02 mg/kg (verzehrsfertige Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder) und 1,0 mg/kg (Kräuter, Salat, Salatpflanzen einschließlich Rucola, aus dem Gewächshaus/geschütztem Anbau; Kräuter- und Früchtetees, getrocknet). Eine vollständige Übersicht aller Lebensmittelkategorien und der jeweiligen Referenzwerte finden Sie im Sitzungsprotokoll auf der Seite der Europäischen Kommission.

Die EU-Mitgliedsstaaten sind angehalten, weitere Untersuchungen zum Eintragspfad von Perchlorat in Lebensmitteln durchzuführen. Mit einem Empfehlungsentwurf der EU-Kommission zur Überwachung von Perchlorat wird bereits im April 2015 gerechnet.