14.12.2016

Gluten-Kennzeichnungspraxis in USA untersucht

Das amerikanische Unternehmen Gluten Free Watchdog hat 101 verschiedene Lebensmittel, deren Zutatenliste keine glutenhaltigen Getreide enthielten, auf Gluten untersucht. Ziel war es, die Kennzeichnungspraxis dahingehend zu überprüfen, ob und inwieweit sie für Zöliakiepatienten im Alltag relevante und verlässliche Informationen bereitstellt.

Die Ergebnisse dieser Studie wurden im European Journal of Clinical Nutrition veröffentlicht. Unter den untersuchten 101 Produkten waren Cerealien, Gewürze, Tee, Getränke, Süß- und Backwaren. Das Ergebnis: Von den 87 Produkten, die keinen Warnhinweis in Bezug auf Gluten oder Weizen enthielten, konnten in 13 (15 %) dennoch Glutenspuren ≥ 5 ppm quantifiziert werden, in 4 Produkten lag der Glutengehalt sogar bei ≥ 20 ppm, also oberhalb des Schwellenwertes für eine etwaige Kennzeichnung als „glutenfrei“.

shutterstock 237866758 400x200Lediglich 14 der getesteten Produkte waren mit entsprechenden Warnhinweisen versehen, dass das Produkt entweder in einer Produktionsanlage oder mithilfe von Ausrüstung produziert bzw. verpackt wurde, die ebenfalls für weizen- oder glutenhaltige Produkte verwendet wird. Von diesen 14 Produkten konnte Gluten jedoch nur in einem einzigen (7 %) tatsächlich oberhalb der Bestimmungsgrenze (in diesem Fall sogar ≥ 20 ppm) nachgewiesen werden.

Die Autoren der Studie kommen zu dem Schluss, die in den USA gängige Kennzeichnungspraxis sei für Verbraucher nicht hinreichend aussagekräftig in Bezug auf die Frage, ob ein Produkt tatsächlich Glutenspuren, insbesondere oberhalb der für Zöliakiepatienten relevanten Schwelle von 20 ppm, enthält oder nicht. Gluten Free Watchdog fordert daher eine weitere Regulierung und Standardisierung der Spurenkennzeichnung.

Diese Schlussfolgerung ist jedoch eher einseitig und lässt die industrielle Realität außer Acht, indem sie einerseits vorauszusetzen scheint, dass in einem mit einem Spurenhinweis versehenen Produkt auch zwangsläufig Spuren nachweisbar sein sollten, um den Hinweis zu rechtfertigen. Tatsächlich kann ein derartiger Spurenhinweis produktionstechnisch durchaus gerechtfertigt sein, selbst wenn z.B. aufgrund einer stückigen/inhomogenen Zusammensetzung nicht jede Verpackungseinheit bzw. Lot das Allergen in nachweisbarer Konzentration enthält. Zum anderen zeigen die Befunde, dass 95 % der untersuchten Produkte ohne Warnhinweis keine Glutenspuren oberhalb des „glutenfrei“-Schwellenwertes enthielten. Dies spricht aus unserer Sicht eher für ein funktionierendes Allergenmanagement bzw. eine größtenteils korrekte Kennzeichnung.

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