17.11.2020

Ethylenoxid

Ethylenoxid ist ein in der EU nicht zulässiger Pflanzenschutzmittelwirkstoff, der unter Anderem zur Entkeimung von Gewürzen verwendet wurde. In Deutschland ist der Einsatz im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten, da sowohl Ethylenoxid als auch sein Abbauprodukt 2-Chlorethanol als giftig und mutagen einzustufen sind. Lebensmittel mit Rückständen von Ethylenoxid sind demnach als gesundheitlich unsicher einzustufen.

Im Europäischen Schnellwarnsystem sind seit dem 09.09.2020 zahlreiche Warnmeldungen mit Positivbefunden in Sesamsamen zu finden. Hintergrund ist, dass sich Ethylenoxid zur antimikrobiellen Behandlung sehr gut eignet und beispielsweise auch für den US-amerikanischen Markt zugelassen ist. Da Ethylenoxid bisher nicht in den Routineuntersuchungen enthalten ist, besteht das Problem womöglich auch schon länger.

Aufgrund der Toxizität und der Mutagenität des Stoffes hat die EU-Kommission in einer Sitzung am 09.10.2020 beschlossen, dass Sesamsamen und daraus hergestellte Waren im Falle einer Überschreitung des Rückstandshöchstgehalts von 0,05 mg/kg für Ethylenoxid in Sesamsamen (Summe aus Ethylenoxid und 2-Chlorethanol, ausgedrückt als Ethylenoxid) auch direkt vom Markt zu nehmen bzw. zurückzurufen sind.

Seit Ende Januar treten auch die ersten Warnmeldungen für andere Produkte aus Indien im Schnellwarnsystem auf. Es finden sich vereinzelte Meldungen für Schalotten, Flohsamenpulver, Okra, Ingwer und Kurkuma.

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