15.07.2021

Beschlüsse der 86. Arbeitstagung des ALTS

Die Beschlüsse der 86. Arbeitstagung des ALTS (Arbeitskreis der auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene und Lebensmittel tierischer Herkunft tätigen Sachverständigen) wurden auf der Seite des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht. Die ALTS-Beschlüsse besitzen keinen verbindlichen Rechtscharakter. Sie geben jedoch die Meinung der Vertreter der Lebensmittelüberwachung wieder und stellen neben anderen Quellen relevante und wichtige Auslegungshilfen für die Anwendung lebensmittelrechtlicher Vorschriften dar.

Bei den veröffentlichten Neuerungen handelt es sich u.a. um diverse Beschlüsse bezüglich der Kennzeichnung von verschiedenen Lebensmitteln, beispielsweise der Beschluss 2020/86/34 zur einheitlichen Beurteilung der Abbildung von Vanilleblüten.
Zudem gibt es verschiedene hygienerelevante ALTS-Beschlüsse, wie der Beschluss 2020/86/21, der sich mit der nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln durch Mikroorganismen nach § 3 LMHV unter Berücksichtigung von Richt- oder Warnwerten nach der DGHM (Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie) befasst. Darüber hinaus gibt es vom ALTS neue Empfehlungen zur Beurteilung von Lebensmitteln als nicht sicher aufgrund bestimmter mikrobiologischer Befunde (Beschluss 2020/86/39).

Diese und alle weiteren Beschlüsse können sie hier abrufen.

 

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