03.02.2023

Was ändert sich mit der überarbeiteten europäischen Kontaminantenverordnung?

Kontaminanten waren im vergangenen Jahr eine der Hauptursachen für Lebensmittelrückrufe.

Ob natürlich vorkommende Kontaminanten wie Mykotoxine und Pyrrolizidinalkaloide oder Prozesskontaminanten wie Acrylamid, 3-MCPD und MOSH/MOAH - die Vielfalt an Kontaminanten ist immens und die Detektion potenzieller Eintragsquellen stellt eine Herausforderung für Lebensmittelunternehmer dar.

Auf europäischer Ebene unterliegen Kontaminanten den Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006, welche derzeit überarbeitet wird. Die Neufassung soll im Frühjahr diesen Jahres veröffentlicht werden. Änderungen von Höchstgehalten gibt es im Zuge der Überarbeitung nicht, jedoch wird die Verordnung strukturell angepasst. Zudem werden Begriffsbestimmungen aus den europäischen Basis- und Hygieneverordnungen ergänzt und die allgemeinen Bedingungen der Verordnung näher definiert. Es wird beispielsweise klargestellt, dass ein Erzeugnis, welches den Höchstgehalt gemäß des Anhangs überschreitet, weder als solches in den Verkehr gebracht noch als Rohstoff oder Zutaten in Lebensmitteln verwendet werden darf. Darüber hinaus werden die Lebensmittelkategorien der jeweiligen Kontaminanten näher spezifiziert.

In unserem Laborzentrum für Kontaminantenanalytik bieten wir modernste und empfindlichste Spurenanalytik an. Unser interdisziplinäres Team berät Sie gerne auch im Hinblick auf die derzeitige rechtliche Situation.

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