28.03.2014

Nachweis von Chloratrückständen in Lebensmitteln

Das ifp Institut für Produktqualität bietet die Untersuchung von Chloratrückständen in Lebensmitteln mittels LC-MS/MS als Dienstleistungsanalyse an. Die Chloratanalytik ist durch in jüngster Zeit veröffentlichte Untersuchungsergebnisse des CVUA Stuttgart in den Fokus der Lebensmittelindustrie gerückt.

Chlorate wurden früher als Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Totalherbiziden eingesetzt, sind aber seit 2008 in der EU nicht mehr zugelassen. Die Einstufung als Pflanzenschutzmittelwirkstoff führt jedoch dazu, dass gemäß Artikel 18 (1)(b) der Verordnung (EG) 396/2005 der allgemeine Auffangwert von 0,01 mg/kg EU-weit als Grenzwert gilt.

Die Herkunft der Chloratrückstände ist bislang unklar und Bestandteil umfangreicher Nachforschungen und Untersuchungen durch die Lebensmittelwirtschaft. Neben einer illegalen Anwendung von Chloraten als Pflanzenschutzmittel, die in einem solchen Umfang als unwahrscheinlich gelten kann, ist unter anderem die Oberflächendesinfektion von Lebensmitteln (z. B. in den USA erlaubt) denkbar.

Am wahrscheinlichsten ist jedoch nach dem aktuellen Erkenntnisstand ein Eintrag durch Waschen mit desinfiziertem Trinkwasser. Beim Einsatz von chlorhaltigen Desinfektionsmitteln wie Natriumhypochlorit entstehen Chlorationen als Nebenprodukt und können in der Folge auf das Lebensmittel übergehen.

Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Stuttgart untersuchte seit Herbst 2013 über 1000 Lebensmittelproben unterschiedlicher Art und Herkunft auf Rückstände von Chlorat. Dabei stellte sich heraus, dass ca. 25 % der (nicht repräsentativen) Proben Chloratgehalte über 0,01 mg/kg enthielten.