24.01.2014

Phosphonsäure und Fosetyl - Analytik im ifp

In der Bio-Lebensmittelbranche herrscht Unsicherheit bezüglich der Untersuchung und Beurteilung von Rückständen von Phosphonsäure. Die Substanz kann als unspezifischer Rückstand sowohl auf (im Bio-Anbau zugelassene)  Phosphordünger als auch auf drei verschiedene Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zurückgeführt werden:

Fosetyl-Aluminium, Dinatriumphosphonat und Kaliumphosphonate. Fosetyl-Al ist als vielseitig eingesetztes Fungizid im konventionellen Anbau, nicht jedoch im Bio-Anbau zugelassen.

Die gesundheitlich unbedenklichen Wirkstoffe Dinatriumphosphonat und Kaliumphosphonate wurden bis 2013 als im Bio-Anbau zugelassene Pflanzenstärkungsmittel verwendet, werden jedoch inzwischen den Pflanzenschutzmitteln zugeordnet. Ihr Einsatz im Bio-Anbau ist damit derzeit nicht mehr zulässig. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat jedoch einen Antrag zur Genehmigung von Kaliumphosphonat bei der EU eingereicht. Auf diese Weise könnte im Bio-Weinbau der Einsatz ökologisch bedenklicher, aber derzeit alternativloser Kupferprodukte deutlich reduziert werden. Die Umsetzung in geltendes Recht steht noch aus.

Der Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. rückt wegen des schwer identifizierbaren Ursprungs der Phosphonsäure von einer strikten Anwendung des BNN-Orientierungswertes von 0,01 mg/kg ab und empfiehlt ab einem Nachweis von 0,1 mg/kg eine Ursachenrecherche.

Selbst im konventionellen Bereich ist die rechtliche Situation alles andere als eindeutig: Für Fosetyl-Al (Rückstandsdefinition: Summe aus Fosetyl und Phosphonsäure und deren Salzen, ausgedrückt als Fosetyl) enthält die Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in ihren Anhängen Rückstandshöchstgehalte in diversen Lebensmitteln. Für Dinatriumphosphonat (Rückstandsdefinition: Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure) gilt jedoch der allgemeine Höchstgehalt gemäß Art. 18 (1)(b) von 0,01 mg/kg in allen Lebensmitteln, während bei dem EU-Datenbankeintrag für Kaliumphosphonate (Rückstandsdefinition: Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure) wiederum auf die Höchstgehalte von Fosetyl-Al verwiesen wird. Diese weisen jedoch eine andere Berechnungsgrundlage auf („ausgedrückt als Fosetyl“). Tritt ein Phosphonsäurebefund mit unklarem Eintragspfad auf, ist also offen, auf welcher Grundlage der Befund rechtlich eingeordnet werden soll.

Im Übrigen erfolgte bereits bereits 2012 für Fosetyl-Al eine Überprüfung der geltenden Rückstandshöchstgehalte durch die EU-Mitgliedsstaaten. Dabei wurde neben der Änderung diverser Höchstgehalte vorgeschlagen, die Rückstandsdefinition von Fosetyl-Al ebenfalls in „Phosphonsäure und ihre Salze, ausgedrückt als Phosphonsäure“ zu ändern. Bei einer rechtlichen Umsetzung des Vorschlags gäbe es demnach drei Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die zu identischen Rückständen führen. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Rückstandshöchstgehalte für die drei Stoffe harmonisiert werden.

Das ifp Institut für Produktqualität bietet die Analyse von Rückständen von Fosetyl und Phosphonsäure in Lebensmitteln mittels HPLC-MS/MS an.