15.06.2022

EuGH-Urteil: Salmonellen in frischem Geflügelfleisch

Salmonellen sind in der Europäischen Union (EU) aufgrund ihrer Widerstands- und Anpassungsfähigkeit oftmals der Grund für lebensmittelbedingte Magen-Darm-Erkrankungen (Salmonellosen), aufgrund dessen stellen sie häufig die Ursache für Warnmeldungen im EU-Schnellwarnsystem (RASFF) dar. Der überwiegende Anteil von Salmonellen-Erkrankungen wird auf kontaminierte Lebensmittel tierischen Ursprungs (Geflügel etc.) zurückgeführt.

Im April diesen Jahres urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in der Rechtssache Salmonellenuntersuchung in frischem Geflügelfleisch. In dem Rechtsstreit standen sich ein Geflügelfleischgroßhändler und die litauische Lebensmittel- und Veterinärbehörde gegenüber. Es ging um die Frage, ob eine zuständige Behörde eines Mitgliedstaats das Lebensmittel frisches Geflügelfleisch als nicht sicher nach Art. 14 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 einstufen darf, wenn andere pathogene Mikroorganismen als die in Anhang I Kapitel 1 Reihe 1.28 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 genannten Salmonella-Serotypen nachgewiesen wurden.

Der EuGH entschied, dass die zuständigen Behörden geeignete Maßnahmen treffen dürfen, um Beschränkungen für das Inverkehrbringen von Lebensmitteln oder eine Rücknahme vom Markt zu verfügen, obwohl sie den für sie spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen entsprechen. Dies ist jedoch nur möglich, wenn nach Ansicht der Behörden der begründete Verdacht besteht, dass diese Lebensmittel nicht sicher sind.

Qualität sicherstellen

Trotz eines Salmonellenbefundes kann frisches Geflügelfleisch nach Art. 14 Abs. 8 der VO (EG) Nr. 178/2002 als sicheres Lebensmittel gelten, wenn eindeutig gekennzeichnet ist, dass eine Erhitzung des Produktes und die Einhaltung der guten Küchenhygiene erfolgen soll.

Unsere Experten aus der Abteilung Mikrobiologie führen den Nachweis von lebensfähigen und somit krankheitserregenden Salmonellen gemäß der DIN EN ISO 6579-1 : 2020-08 durch, darüber hinaus ist unter Verwendung einer PCR-Schnellmethode (ASU L 00.00-98 : 2007-04) der Nachweis der DNA von Salmonellen in Lebensmitteln meist innerhalb von 24 h möglich. Neben den genannten Methoden bieten wir zahlreiche andere akkreditierte mikrobiologische Untersuchungen an.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quelle:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:62021CJ0089&from=DE