07.06.2017

42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV), besserer Schutz vor Legionellenausbrüchen

Am 02. Juni 2017 ist die 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) durch den Bundesrat verabschiedet worden. Diese tritt in Kürze in Kraft und soll zukünftig basierend auf der VDI 2047 Blatt 2 einen besseren Schutz vor Legionellenausbrüchen bieten. Im Zuge dessen kommen umfangreiche Anzeige-, Betriebs- und Überwachungspflichten auf die Betreiber zu, die der Untersuchungspflicht für Verdunstungskühlanlagen unterliegen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Anzeigepflicht der Betreiber bei Neuerrichtung und von bestehenden Anlagen mit Angabe von Verantwortlichen
  • Nachweis zur Fachkunde und Verpflichtung zur regelmäßigen Schulung von verantwortlichen Personen bei Betreibern
  • Verpflichtung der Betreiber zur regelmäßigen Überprüfung der Anlage und alle 5 Jahre von einem Sachverständigen oder einer Inspektionsstelle Typ A und Weitergabe der Berichte an entsprechende Behörde
  • Verpflichtung zur regelmäßigen Kontrolle des Kühlwassers auf die Parameter Legionellen und allgemeine Koloniezahl durch Dritte (die VDI 2047-2 schreibt zusätzlich Pseudomonas aeruginosa vor)
  • Meldepflicht bei Auftreten von Mängeln der Berichte an die entsprechende Behörde und Ergreifung von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Überschreiten bestimmter Prüf- oder Maßnahmewerte (z.B. Biozideinsatz)

Die regelmäßige mikrobiologische Überwachung des Kühlwassers ist durch ein entsprechend akkreditiertes Labor durchzuführen. Das ifp Institut für Produktqualität unterstützt Sie hierbei gerne. Darüber hinaus finden Sie auf unserer Website Wasserschnelltest.de umfassende allgemeine Informationen über Legionellen im Wasser.