02.11.2015

Transfettsäuren im Fokus

Nachdem im Juni dieses Jahres die US-amerikanische FDA ein Verbot teilweise gehärteter Fette angekündigt hat, kommt nun auch in Europa wieder Bewegung in das Thema Transfettsäuren. Teilgehärtete Pflanzenfette stellen die Hauptquelle für die gesundheitsschädlichen längerkettigen Transfettsäuren in verarbeiteten Lebensmitteln dar.

Verschiedene Nichtregierungsorganisationen (NGOs) wie z. B. der Europäische Verbraucherverband setzen sich bei der Europäischen Kommission für eine EU-weite Regulierung von (nicht-ruminanten) Transfettsäuren ein. Auch die Stiftung Warentest hat das Thema unter die Lupe genommen und im August 2015 zwei Walnussöle aufgrund von Transfettsäuregehalten bis zu 13 Prozent im Gesamtfettanteil abgewertet.

Transfettsäuren erhöhen das Risiko von Herz-Kreislauf-Erkrankungen signifikant. Zu den Produkten, in denen teilweise gehärtete Fette zum Einsatz kommen, zählen u. a. Margarinen, Brat- und Frittierfette, Fertiggerichte sowie Süß- und Backwaren. In den USA, wo Transfettsäuren derzeit speziell deklariert werden müssen, dürfen verarbeitete Lebensmittel ab Sommer 2018 keine teilgehärteten Fette mehr enthalten. Bis dahin muss die Industrie Wege finden, diese als Zutaten zu eliminieren bzw. zu ersetzen. Dieser Schritt ist auch im Sinne der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die ebenfalls strengere Regelungen fordert.

Eine Kennzeichnungspflicht wie in den USA gibt es in der EU nicht. Grenzwerte wurden auf EU-Ebene lediglich für Babynahrung und Olivenöle festgelegt. Dennoch gibt es in einigen Mitgliedsstaaten nationale Regelungen, die den maximal zulässigen Anteil an Transfettsäuren am Gesamtfettanteil vorgeben. In Dänemark z. B. liegt dieser bei zwei Gramm pro 100 g Gesamtfett. Diesen Wert schlagen der Europäischen Kommission auch mehrere Verbände (u. a. FoodDrinkEurope), NGOs und multinationale Unternehmen für nicht-ruminante Transfettsäuren vor.

Natürlicherweise entstehen Transfettsäuren im Verdauungstrakt von Wiederkäuern (ruminante Transfettsäuren) und gelangen so auch in geringerem Umfang in die daraus gewonnenen Milch- und Fleischprodukte. Diese Produkte sind auch in den USA vom Verbot ausgenommen.