12.06.2019

trans-Fettsäuren (TFS), engl. trans-fatty acids (TFA)

Seit dem 15.05.2019 regelt die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 in ihrem Anhang III Teil B , dass der Gehalt an anderen trans-Fettsäuren als solchen, die auf natürliche Weise in Fett tierischen Ursprungs vorkommen, von für den Endverbraucher bestimmten Lebensmitteln und von Lebensmitteln, die für die Abgabe an den Einzelhandel bestimmt sind, nicht mehr als 2 g pro 100 g Fett betragen darf.

Lebensmittel, die nicht der vorliegenden Verordnung entsprechen, dürfen nur noch bis zum 1. April 2021 weiter in Verkehr gebracht werden.
Wie die natürlicherweise vorhandenen trans-Fettsäuren in die Bewertung von analytisch ermittelten Gehalten von TFS berücksichtigt werden sollen, ist rechtlich nicht festgeschrieben. Die Auslegung bleibt hier vorerst den jeweiligen Sachverständigen vorbehalten. Diesbezügliche Kommentierungen und Rechtsprechungen bleiben abzuwarten.