24.08.2022

Stellungnahmen der 118. Sitzung des ALS

Die Stellungnahmen der 118. Sitzung des ALS (Arbeitskreis lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) wurden auf der Seite des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) und im Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit veröffentlicht.

Die Stellungnahmen des ALS sind nicht rechtsverbindlich, stellen jedoch eine wichtige Auslegungshilfe für lebensmittelrechtliche Vorschriften und Fragestellungen dar.

Unter den zahlreichen Stellungnahmen befinden sich Themen, wie z. B.:

  • Angabe des Kakaogehaltes nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 KakaoV bei Schokoladenerzeugnissen bzw. Schokolade als Zutat in anderen Produkten (Stellungnahme Nr. 2022/01)
  • Betrachtungstiefe der Anforderungen des § 3a Abs. 5 des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes (Stellungnahme Nr. 2022/04)
  • Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ bei einzelnen Zutaten (Stellungnahme Nr. 2022/05)
  • Auslobungen „ohne künstliche Farbstoffe“ (Stellungnahme Nr. 2022/14)

Diese und alle weiteren Stellungnahmen können Sie auf der Seite des BVL1 abrufen.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quelle:
1https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/ALS_ALTS/ALS_Stellungnahmen_118_Sitzung_2022.pdf?__blob=publicationFile&v=2