15.07.2021

Neue Stellungnahme vom BfR - Säuglingsnahrung: Gesundheitliche Risiken durch Erucasäure nicht zu erwarten

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die Stellungnahme Nr. 017/2021 veröffentlicht. Die Erucasäure ist eine einfach ungesättigte Fettsäure und kommt u.a. in ölhaltigen Samen von Kreuzblütlern (Raps) und deren Verarbeitungserzeugnissen wie Rapsöl vor.

Anhand von verschiedenen Modellen wurde für Erucasäure untersucht, unter welchen Faktoren die Exposition für Säuglinge den von der EFSA (European Food and Safety Agency) abgeleiteten Wert für die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI) überschreiten könnte. Es wurden zum einen den von der EU rechtlichen festgelegten Höchstgehalt für Erucasäure in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung und zum anderen Daten aus Lebensmittelüberwachungsprogrammen der Bundesländer einbezogen.

Mithilfe der durchgeführten Risikobewertung hat sich gezeigt, dass in Deutschland die Erucasäuregehalte in Säuglingsanfangs- und Folgenahrung weit unterhalb des rechtlich festgelegten Höchstgehaltes von maximal 0,4 % im Fettanteil gemäß delegierter Verordnung (EU) 2019/828 liegen. Bei einer durchschnittlichen Verzehrmenge von Beikost und einem Gehalt von 0,2 % oder weniger Erucasäure in den Ölen stellt dem BfR zufolge die Zugabe von einem Teelöffel Rapsöl zur Beikost kein erhöhtes Risiko für Säuglinge im zweiten Lebenshalbjahr dar.

 

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