24.03.2022

Neue Leitsätze für Ölsamen, daraus hergestellte Massen und weitere Süßwaren

Mit der Neufassung wurden die Leitsätze in ihrer Form und Struktur anderen, bereits überarbeiteten Leitsätzen angeglichen. Es wurden einige Erzeugnisse wie verschiedene Ölsamen (z. B. Pekankerne, Kokos) und Marzipanarten (z. B. Edelmarzipan, Königsberger Marzipan) ergänzt.

Die neuen Leitsätze umfassen charakteristische Beschaffenheitsmerkmale und Grundzüge der Herstellung. Beispielsweise wurden aufgrund der unterschiedlichen Mandelqualitäten auf dem Weltmarkt, die Kennzahlen für Marzipan angepasst, so wurde u. a. der Mandelölgehalt auf 27 % gesenkt. Außerdem wurde neben dem bisher aufgeführten Marzipanindustriestandard MI der im B2B-Bereich gängige M0-Standard aufgenommen. Bei der Persipanrohmasse sind die charakteristischen Kennzahlen unverändert, jedoch kam es zur Streichung des Stärkezusatzes, da heutzutage routinemäßig andere Methoden zur Unterscheidung von Marzipan und Persipan zur Verfügung stehen.  

Auch im Bereich der Nougaterzeugnisse gab es Änderungen, so wurden beispielsweise Mindestanteile an Schalenfrüchten definiert.

Bei Fragen zu den neuen Leitsätzen für Ölsamen, daraus hergestellten Massen und weiteren Süßwaren, beraten wir Sie gerne.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Quelle:
https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/lebensmittel-kennzeichnung/deutsche-lebensmittelbuch-kommission/fachausschuss-getreideerzeugnisse-sachstandsbericht.html