20.07.2022

Neue Höchstgehalte für Pyrrolizinalkaloide

Bei Pyrrolizidinalkaloiden handelt es sich um sekundäre Pflanzeninhaltsstoffe, die vor allem von Pflanzen insbesondere zum Schutz vor Fraßfeinden gebildet werden. Wegen ihres gesundheitsschädigenden Potenzials ist vor allem die Gruppe der 1,2-ungesättigten Pyrrolizidinalkaloide in Lebens- und Futtermitteln unerwünscht.

Mit Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2020/2040 zur Änderung der Verordnung (EG) 1881/2006 wurden Höchstgehalte für Pyrrolizidinalkaloide in bestimmten Lebensmitteln (Tee, Kräutertee, Nahrungsergänzungsmittel, Nahrungsergänzungsmittel auf Pollenbasis, getrocknete Kräuter sowie Kreuzkümmel und Borretsch) festgelegt. Die Höchstgehalte beziehen sich auf die Summe von 21 Pyrrolizidinalkaloiden sowie 14 Pyrrolizidinalkaloiden, die i. d. R. bei den verwendeten Analysemethoden mit einem oder mehreren der 21 Pyrrolizidinalkaloide koeluieren.

Die neuen Höchstgehalte sind seit dem 01.07.2022 in Kraft. Aufgrund der langen Haltbarkeit der verschiedenen Warengruppen gilt bis zum 31. Dezember 2023 eine Übergangsfrist für Lebensmittel, die vor dem 01.07.2022 rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden.

Unsere Expert*innen aus der Kontaminantenanalytik haben im Zuge der neuen Höchstgehalte unsere bestehende Methode überarbeitet. Das Verfahren stellt eine Multimethode für die Bestimmung von Pyrrolizidinalkaloiden dar. Nach einer schwefelsauren Extraktion werden die Pyrrolizidinalkaloide mit Hilfe einer Festphasenextraktion von Matrixbestandteilen getrennt und angereichert. Anschließend werden die Eluate mittels HPLC-MS/MS analysiert.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020R2040&qid=1657101285910&from=DE
https://www.bfr.bund.de/cm/343/aktualisierte-risikobewertung-zu-gehalten-an-1-2-ungesaettigten-pyrrolizidinalkaloiden-pa-in-lebensmitteln.pdf