12.10.2022

Neue Höchstgehalte für Blausäure

Blausäure liegt in einigen Lebensmitteln wie Aprikosenkernen in gebundener Form als Blausäureglykosid (Amygdalin) vor. Beim Verzehr wird die Säure durch hydrolytische Enzyme freigesetzt. Blausäure ist ein toxikologisch relevanter Stoff, welcher u. a. zu schweren Vergiftungen mit Krämpfen, Erbrechen und Atemnot führen kann.

Bislang war lediglich einen Höchstgehalt für Aprikosenkerne geregelt. Mit der Änderungsverordnung VO (EU) 2022/1364 zur Anpassung der VO (EG) Nr. 1881/2006 wurden neue Höchstgehalte für weitere Lebensmittel festgeschrieben.

Die neuen Höchstgehalte gelten ab dem 01.01.2023. Die in der untenstehenden Tabelle aufgeführten Lebensmittel, die vor dem 01.01.2023 rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, dürfen bis zum Erreichen ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben.

Erzeugnis Höchstgehalt (mg/kg)
Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Leinsamen,
ausgenommen die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden, genannten Lebensmittel
250
Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Leinsamen, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden 150
Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Mandeln, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden 35
Unverarbeitete ganze, geriebene, gemahlene, geknackte oder gehackte Aprikosenkerne, die für Endverbraucher in Verkehr gebracht werden 20
Maniok (Kassawawurzel) (frisch, geschält) 50
Maniok-Mehl und Tapiokamehl 10


Wir bieten die Analyse von Blausäure an, bei der das in der Probe enthaltene Amygdalin durch enzymatische Spaltung gespalten und die Blausäure durch Destillation und Titration quantifiziert wird.

Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quellen:
https://www.bfr.bund.de/de/a-z_index/amygdalin-9426.html
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R1364&qid=1662022262645&from=DE