12.10.2022

Neue Höchstgehalte für Ochratoxin A

Ochratoxin A (OTA) ist ein Mykotoxin, welches von Pilzen der Gattungen Aspergillus und Penicillium gebildet wird. Die Kontaminante entsteht vor allem bei unzureichender Trocknung und bei unsachgemäßer Lagerung von Kulturpflanzen.

In der europäischen Kontaminantenverordnung VO (EG) Nr. 1881/2006 sind bereits Höchstgehalte für OTA in bestimmten Warengruppen festgeschrieben. Mit der Änderungsverordnung VO (EU) 2022/1370 zur Änderung der VO (EG) Nr. 1881/2006 werden zum einen Höchstgehalte abgesenkt und zum anderen für folgende Produktgruppen neue Grenzwerte erlassen.

 Neue Höchstgehalte

Lebensmittelkategorie Höchstgehalt (μg/kg)
Backwaren, Getreide-Snacks und Frühstückscerealien  
Erzeugnisse, die keine Ölsaaten, Nüsse oder Trockenfrüchte enthalten 2,0
Erzeugnisse, die mindestens 20 % getrocknete Weintrauben und/oder getrocknete Feigen enthalten 4,0
andere Erzeugnisse, die Ölsaaten, Nüsse und/oder Trockenfrüchte enthalten 3,0
Alkoholfreie Malzgetränke 3,0
Trockenfrüchte  
getrocknete Feigen 8,0
andere Trockenfrüchte 2,0
Dattelsirup 15
Getrocknete Kräuter 10,0
Ingwerwurzeln zur Verwendung in Kräutertees 15
Eibischwurzeln, Löwenzahnwurzeln und Orangenblüten zur Verwendung in Kräutertees oder in Kaffee-Ersatz 20
Sonnenblumenkerne, Kürbiskerne, (Wasser-)Melonenkerne, Hanfsamen, Sojabohnen 5,0
Pistazien, die vor ihrem Inverkehrbringen für den Endverbraucher oder ihrer Verwendung als Lebensmittelzutat einer Sortierung oder einer anderen physikalischen Behandlung unterzogen werden sollen 10,0
Pistazien, die für den Endverbraucher in Verkehr gebracht werden oder zur Verwendung als Lebensmittelzutat bestimmt sind 5,0
Kakaopulver 3,0

  Abgesenkte Höchstgehalte

Lebensmittelkategorie Höchstgehalt (μg/kg) NEU
Höchstgehalt (μg/kg) ALT
Trockenfrüchte    
getrocknete Weintrauben (Korinthen, Rosinen und Sultaninen) 8,0 10,0
Gerösteter Kaffee    
geröstete Kaffeebohnen sowie gemahlener gerösteter Kaffee außer löslicher Kaffee 3,0 5,0
löslicher Kaffee (Instant-Kaffee) 5,0 10,0


Die neuen Höchstgehalte gelten ab dem 01.01.2023. Lebensmittel, die vor dem 01.01.2023 rechtmäßig in Verkehr gebracht werden, dürfen bis zu ihrem Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatum in Verkehr bleiben.

Mit unserer hochempfindlichen, validierten und akkreditierten Methode bestimmen unsere Expert*innen aus der Kontaminantenanalytik Ochratoxin A mittels HPLC-Fluoreszenzdetektion. Darüber hinaus bieten wir eine umfassende Analytik von Mykotoxinen (Aflatoxine, Patulin u. v. m.) in Lebensmitteln an.

 Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32022R1370&qid=1666003775118
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A02006R1881-20220701&qid=166600386148