25.08.2021

Neue Höchstgehalte für Blei und Cadmium in Lebensmitteln

Für die Bevölkerung sind Lebensmittel die Haupteintragsquelle für Blei – und Cadmiumverbindungen. Aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse hinsichtlich des gesundheitlichen Risikos und in jahrelanger Zusammenarbeit u.a. mit der Europäischen Kommission, den Mitgliedstaaten und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurden die Höchstgehalte für Blei in der VO (EU) 2021/1317, gültig ab 30. August 2021, und für Cadmium in der VO (EU) 2021/1323, gültig ab 31. August 2021, für bestimmte Warengruppen überarbeitet.

Lebensmittel, die vor Inkrafttreten dieser Verordnungen rechtmäßig in Verkehr gebracht wurden, dürfen bis zum 28. Februar 2022 in Verkehr bleiben.

Das Institut für Produktqualität bietet die Analyse auf Cadmium und Blei mittels ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma) und AAS (Atomabsorptionsspektrometrie) an.

 Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.