12.08.2014
Neuer Entwurf für Mineralölverordnung
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMEL) hat am 24.07.2014 einen neuen Entwurf für eine Mineralölverordnung (22. Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung) vorgelegt.
Dieser sieht vor, die Gehalte von MOSH und MOAH für Lebensmittelbedarfsgegenstände, die unter Verwendung von Altpapier hergestellt werden, zu begrenzen. Hiernach dürfen diese nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie die Höchstmengen von 24 mg für MOSH bzw. 6 mg für MOAH je kg Papier, Pappe oder Karton einhalten. Der Kohlenstoffbereich, auf den sich diese Gehalte beziehen, ist abhängig von dem jeweiligen Verwendungszweck. So sollen sie für Bedarfsgegenstände, die zur Verwendung für trockene und nichtfettende Lebensmittel bei Lagerung bei Raumtemperatur oder darunter bestimmt sind, für einen Kohlenstoffbereich von C16 bis C25 gelten, für alle übrigen Bedarfsgegenstände von C16 bis C35.
Weiterhin dürfen nach dem Gesetzesentwurf Lebensmittelbedarfsgegenstände, die die genannten Höchstgehalte überschreiten, dennoch in den Verkehr gebracht werden, wenn der Übergang auf das Lebensmittel für MOSH maximal 2 mg bzw. für MOAH 0,5 mg pro Kilogramm Lebensmittel beträgt. Hierzu muss der Inverkehrbringer der Bedarfsgegenstände Unterlagen bereithalten, die beschreiben, wie diese Anforderungen eingehalten werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten: eine Beschreibung der Bedingungen und Ergebnisse von Migrationsprüfungen, Berechnungen, einschließlich Modellberechnungen, sonstige Analysen oder eine andere die Konformität belegende Begründung. Hierunter fallen demnach auch Belege, dass in dem jeweiligen Lebensmittelbedarfsgegenstand eine funktionelle Barriere enthalten ist.
Das ifp Institut für Produktqualität bietet die Mineralölanalytik von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen im Kundenauftrag an.