22.07.2015

CVUAs Baden-Württemberg veröffentlichen Merkblatt zur Allergenkennzeichnung von loser Ware

Die baden-württembergischen Behörden haben ein Merkblatt zur Kennzeichnung allergener Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe in nicht vorverpackten Lebensmitteln veröffentlicht. Das Dokument gibt betroffenen Betrieben eine Hilfestellung mit Beispielen zur korrekten Kennzeichnung gemäß der Vorläufigen Lebensmittelinformations-Ergänzungsverordnung (VorlLMIEV).

Dabei wird auf die schriftliche Information des Kunden über enthaltene Allergene ebenso eingegangen wie auf die mündliche Information und die damit verbundene Dokumentationspflicht. Wichtig ist hier auch noch einmal der Hinweis, dass die allergene Zutat namentlich genannt werden sollte - weiter gefasste Sammelbezeichnungen wie "glutenhaltiges Getreide" oder "Schalenfrüchte" sind nicht ausreichend.

Das Merkblatt zur Allergenkennzeichnung finden Sie hier als Download.