23.07.2015

Ist dunkle Arbeitsbekleidung unhygienischer als weiße?

Ein Artikel im Tagesspiegel befasste sich am 4. Juli mit der Frage, ob der Trend, das Personal an Frischetheken in Supermärkten und Fleischereien mit schwarzer bzw. dunkler Arbeitskleidung auszustatten, hygienisch zulässig ist.

Viele Betriebe bevorzugen offenbar dunkle Farben, weil sie den Mitarbeitern einen moderneren und weniger klinischen Look verpassen – eben nicht so, „als seien sie unmittelbar mit der Produktion frischer Lebensmittel befasst“. Der Artikel zitiert einen Fall, in dem das zuständige Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt bei einer Kontrolle die dunkle Kleidung der Mitarbeiter als Verstoß gegen die europäische Hygieneverordnung beanstandet hatte. Der Fall landete vor dem Berliner Verwaltungsgericht, das der Behörde schließlich Recht gab. Der Unternehmer hat Berufung eingelegt. Ein zu dem Streitpunkt befragtes Einzelhandelsunternehmen, das ebenfalls dunkle Arbeitskleidung im Einsatz hat, will zunächst die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts abwarten.

Auch aus Sicht des ifp Instituts für Produktqualität ist die Diskussion über die Farbe nicht notwendig, da die Arbeitskleidung in der EU-Gesetzgebung und in DIN-Normen klar geregelt ist.

  • Verordnung (EG) Nr. 852/2004 (Lebensmittelhygieneverordnung)
    Diese schreibt in Anhang II, Kapitel VIII vor, dass „Personen, die in einem Bereich arbeiten, in dem mit Lebensmitteln umgegangen wird, (…) geeignete und saubere Arbeitskleidung“ tragen müssen. Die Beurteilung der Sauberkeit ist jedoch auf dunkler Hygienekleidung stark erschwert und nur bei hellen bzw. weißen Stoffen leicht und sicher möglich.
    Zusätzlich verweist die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 auf die DIN 10524:2012 als unterstützende Leitlinie.

  • AVV Lebensmittelhygiene
    Diese nationale Durchführungsverordnung der EU-Lebensmittelhygieneverordnung legt in Anlage 1.1, Punkt 5.1 zur Schutzkleidung fest: „Geeignet ist Arbeitskleidung, wenn sie z. B. hell, leicht waschbar und sauber ist (…)“.

  • DIN 10524:2012 Lebensmittelhygiene – Arbeitsbekleidung in Lebensmittelbetrieben
    Diese schreibt in Kapitel 4 eindeutig vor:
    „In hygienisch sensiblen Bereichen, insbesondere in offenen Arbeitsbereichen wie der Gewinnung, Herstellung, Zubereitung, Be- und Verarbeitung sowie dem Verpacken muss vorzugsweise eine helle bzw. weiße Arbeitsbekleidung verwendet werden.“ Abweichungen bei der Farbauswahl (für Besätze oder die Bekleidung des Wartungspersonals) sind möglich, sollten aber „so gewählt werden, dass die bei der Ausübung der Arbeit anfallenden hygienerelevanten Verschmutzungen visuell leicht zu erkennen sind.“