Süßungsmittel

Der Begriff Süßungsmittel ist ein Sammelbegriff für synthetische und natürliche Verbindungen, die einen süßen Geschmack besitzen. Zu den Süßungsmittel zählen sowohl Zuckeraustauschstoffe als auch Süßstoffe. Zuckeraustauschstoffe sind Zuckeralkohole, die im Vergleich zu Saccharose (Haushaltszucker), den Insulin- und Blutzuckerspiegel kaum beeinflussen. Sie besitzen eine ungefähre Süßkraft wie die von Saccharose. Süßstoffe hingegen besitzen eine deutliche höhere Süßkraft, sie reicht bis zum 500fachen von Haushaltszucker. 1 Das primäre Anwendungsgebiet für Süßstoffe sind sogenannte „Light-Produkte“, deren Brennwert im Vergleich zum zuckerhaltigen Produkt deutlich vermindert ist.

Zugelassene Süßungsmittel und Kennzeichnung in der EU

Die Verwendung von Süßungsmitteln in einem Lebensmittel unterliegt rechtlichen Höchstmengenbeschränkungen und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Gemäß Anhang III der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Lebensmittel, die ein oder mehrere zugelassene Süßungsmittel enthalten mit dem Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ in Verbindung mit der Bezeichnung des Lebensmittels versehen werden. Im selbigen Anhang befinden sich weitere besondere Angaben, die bei der Verwendung bestimmter Süßungsmittel/Süßstoffgruppen in der Kennzeichnung angegeben werden müssen. Produkte, die Aspartam enthalten, müssen z.B. zusätzlich den Hinweis „enthält eine Phenylalaninquelle“ auf dem Etikett tragen. Die Angabe variiert jedoch abhängig davon, ob lediglich die E-Nr. aufgeführt ist, oder die spezifische Bezeichnung der Zutat.

Seit 1. Juni 2013 gilt die VO (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe. Im Anhang II Teil B Nr. 2 sind alle Süßungsmittel gelistet, die je nach Lebensmittelkategorie Anwendung finden dürfen. Derzeit sind folgende Substanzen zugelassen:

  • E 420 - Sorbit
  • E 421 - Mannit
  • E 950 - Acesulfam K
  • E 951 - Aspartam
  • E 952 - Cyclamat
  • E 953 - Isomalt
  • E 954 - Saccharin
  • E 955 - Sucralose
  • E 957 - Thaumatin
  • E 959 - Neohesperidin DC
  • E 960 - Steviolglycoside
  • E 961 - Neotam
  • E 962 - Aspartam-Acesulfamsalz
  • E 964 - Polyglycitolsirup
  • E 965 - Maltit
  • E 966 - Lactit
  • E 967 - Xylit
  • E 968 - Erythrit
  • E 969 - Advantam

Im ifp Institut für Produktqualität erfolgt die Bestimmung der Süßungsmittel mittels HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie). Gerne steht Ihnen unser Team beratend zur Seite.

 Quelle:
https://www.lebensmittellexikon.de/s0000030.php

 

Zusatzstoffe

Das ifp Institut für Produktqualität bietet die Analytik von Zusatzstoffen ebenso wie Beratung zu deren Kennzeichnung an. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

Zusatzstoffe in der Lebensmittelindustrie

Lebensmittelzusatzstoffe sind Stoffe mit oder ohne Nährwert, welche  in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet werden und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen unter anderem bei der Herstellung, Verarbeitung und Zubereitung zugesetzt werden, wodurch sie selbst oder ihre Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.

Der Einsatz von Zusatzstoffen in Lebensmitteln erfolgt auf vielfältige Art und Weise z.B. zur Erhöhung der Lebensmittelsicherheit durch Schutz vor Verderb oder zur Sicherung einer gleichbleibende Qualität oder Stabilität.

Von den Zusatzstoffen ausgenommen sind:

  • Aromen
  • Stoffe für Überzüge, Umhüllungen, die nicht mit dem Lebensmittel verzehrt werden
  • Verarbeitungshilfsstoffe (ohne technologische Wirkung im Endprodukt)
  • Enzyme
  • u. v. a

Rechtliche Grundlagen

Seit dem 20. Januar 2010 gilt die europäische Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, die grundlegende Regelungen für Lebensmittelzusatzstoffe festschreibt. Anhang II der vorher genannten Verordnung enthält die EU-Liste der für die Verwendung in Lebensmitteln zugelassenen Zusatzstoffe mit den Bedingungen für ihre Verwendung.

In der EU sind circa 320 Zusatzstoffe zugelassen. Die Zusatzstoffe unterliegen auf europäischer Ebene durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA /European Food Safety Authority) strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertungen. Die wissenschaftliche Beratung und Begleitung erfolgt u. a. durch das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Berlin. Zusätzlich nimmt das Joint FAO/WHO Expert Committee on Food Additives (JECFA) - Zusatzstoff-Expertenkomitee auf internationaler Ebene Sicherheitsbewertungen vor.

Nur die geprüften und von der EU-Kommission als technologisch notwendig erachteten Zusatzstoffe erhalten die  rechtlich  geforderte Zulassung und auch eine E-Nummer.

Aufgrund des vorbeugenden Verbraucherschutzes erfolgt die Zulassung von Zusatzstoffen nach dem „Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt“. Das bedeutet, dass ein Zusatzstoff nur zugelassen werden darf, wenn seine gesundheitliche Unbedenklichkeit im Vorfeld eindeutig festgestellt wurde. 

Die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen ist nur rechtskonform, wenn sie für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sind. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens der Europäischen Union muss nachgewiesen werden, dass:

  • der Stoff auf seine gesundheitliche Unbedenklichkeit überprüft wurde
  • die Verwendung technologisch erforderlich ist
  • die jeweilige Anwendung nicht zur Verbrauchertäuschung führt
  • der Stoff EU-weit verbindlichen festgelegten Reinheitsanforderungen entspricht.1

Kennzeichnung

Die Kennzeichnung der Zusatzstoffe auf vorverpackten Lebensmitteln erfolgt nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV - Verordnung (EU) Nr. 1169/2011), durch die Angabe der Funktionsklassen, gefolgt von ihrer speziellen Bezeichnung oder der E-Nummer im Zutatenverzeichnis. Das „E“ steht hierbei für „Edible“ (essbar) oder auch für „Europa“. Die Funktionsklassen sind im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgeführten und stellen eine nach der technologischen Funktion in Lebensmitteln geordneten Gruppen von Zusatzstoffen dar.2

Beispiel für die Kennzeichnung des Zusatzstoffes Cyclamat::

  • Funktionklasse: Süßungsmittel
  •  Bezeichnung: Cyclamat
  •  E-Nummer: E 952
  • Angabe im Zutatenverzeichnis: Süßungsmittel Cyclamat oder Süßungsmittel E952

Bei loser Ware oder Lebensmittel zur Gemeinschaftsverpflegung, Gastronomie etc. findet noch immer die nationale Zusatzstoffzulassungsverordnung (ZZulV)  Anwendung.

 

Quellen:
https://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/04_AntragstellerUnternehmen/04_Zusatzstoffe/lm_zusatzstoffe_Zulassung_node.html
https://www.vis.bayern.de/ernaehrung/lebensmittelsicherheit/kennzeichnung/zusatzstoffe_allg.htm

 

Süßstoffe

Der Begriff Süßstoffe bzw. Süßungsmittel ist ein Sammelbegriff für synthetische und natürliche Verbindungen, die einen intensiv süßen Geschmack besitzen. Ihre Süßkraft reicht bis zum 500fachen von Haushaltszucker. Alle Süßstoffe sind Lebensmittelzusatzstoffe, die im Gegensatz zu Zucker oder Zuckeraustauschstoffen keinen oder nur einen sehr geringen Nährwert haben. Sie werden vom Körper so gut wie unverändert wieder ausgeschieden.

Im ifp Institut für Produktqualität erfolgt die Bestimmung der Süßungsmittel mittels HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie).

Zugelassene Süßstoffe und Süßstoffkennzeichnung in der EU

In der Industrie stellen Süßstoffe u.a. in der Herstellung diätischer Lebensmittel eine Alternative zum Zucker dar, da sie keine Glukose enthalten. Ebenso werden sie bei gewichtsreduzierender Kost, sogenannten „Light“-Produkten, als Zuckerersatzstoff eingesetzt. Um bestimmte Geschmacksrichtungen zu erreichen, werden häufig verschiedene Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe miteinander gemischt. Die Verwendung von Süßstoffen in einem Lebensmittel unterliegt gesetzlichen Höchstmengenbeschränkungen und muss entsprechend gekennzeichnet werden.

Gemäß Anhang III der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) müssen Lebensmittel, die ein oder mehrere zugelassene Süßungsmittel enthalten mit dem Hinweis „mit Süßungsmittel(n)“ versehen werden. Im selbigen Anhang befinden sich weitere besondere Angaben, die bei der Verwendung bestimmter Süßstoffe/Süßstoffgruppen in der Kennzeichnung angegeben werden müssen.

Seit 1. Juni 2013 gilt die VO (EU) 1333/2008 über Zusatzstoffe. Im Anhang II Teil B Nr. 2 sind alle Süßungsmittel (Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe) gelistet die, je nach Lebensmittelkategorie Anwendung finden dürfen. Derzeit sind folgende Substanzen zugelassen:

  • E 420 - Sorbit
  • E 421 - Mannit
  • E 950 - Acesulfam K
  • E 951 - Aspartam
  • E 952 - Cyclamat
  • E 953 - Isomalt
  • E 954 - Saccharin
  • E 955 - Sucralose
  • E 957 - Thaumatin
  • E 959 - Neohesperidin DC
  • E 960 - Steviolglycoside
  • E 961 - Neotam
  • E 962 - Aspartam-Acesulfamsalz
  • E 964 - Polyglycitolsirup
  • E 965 - Maltit
  • E 966 - Lactit
  • E 967 - Xylit
  • E 968 - Erythrit

Konservierungsstoff

Konservierungsstoffe oder Konservierungsmittel sind Sammelbegriffe für Stoffe, die insbesondere der Haltbarmachung von Lebensmitteln dienen. Diese Stoffe hemmen das Wachstum der Mikroorganismen und/oder schützen es vor dem Wachstum pathogener Mikroorganismen und verlängern so die Haltbarkeit der Lebensmittel. Die meisten Konservierungsmittel unterliegen bezüglich ihrer Verwendung und Einsatzmenge einer rechtlichen Einschränkung. Konservierungsmittel kommen in vielen Lebensmitteln zum Einsatz – allerdings nur dann, wenn ihr Einsatz nachweislich technologisch notwendig ist. Sie sind u.a. zu finden in:

  • Backwaren
  • Trockenfrüchten
  • Fruchtsäften

Seit 1. Juni 2013 wird die Verwendung von Konservierungsstoffen durch Anhang II Teil B Nr. 3 der VO (EG) Nr. 1333/2008 über Zusatzstoffe geregelt. In Anhang II Teil B Nr. 3 sind alle derzeit zugelassenen Konservierungsstoffe aufgelistet. Ob der jeweilige Konservierungsstoff einer Höchstmengenbeschränkung unterliegt, hängt von der Lebensmittelkategorie ab, in die das Lebensmittel eingeordnet ist, in dem der Stoff verwendet wird. Die durch die VO (EG) Nr. 1333/2008 festgelegten Lebensmittelkategorien befinden sich ebenfalls in Anhang II, Teil D.

Farbstoffe

Lebensmittelfarbstoffe (kurz Farbstoffe) sind Lebensmittelzusatzstoffe zum Färben von Lebensmitteln.

Die optische Wahrnehmung eines Lebensmittels spielt eine wesentliche Rolle für dessen Akzeptanz oder Ablehnung beim Verbraucher. Während der Produktion, der Verpackung oder des Vertriebs von Lebensmitteln können farbliche Veränderungen auftreten, die den Verbraucher nachteilig bei seiner Kaufentscheidung beeinflussen können. Hier erfolgt der Einsatz von  Farbstoffen z.B. zur Erhaltung des farblichen Erscheinungsbilds eines Lebensmittels. Weiterhin sollen Lebensmittel durch den Einsatz von Farbstoffen äußerlich ansprechender wirken und die Möglichkeit bieten farblose Lebensmittel einfärben zu können.

Demnach werden Farbstoffe  in der Lebensmittelindustrie u.a. als verkaufsfördernde Maßnahme eingesetzt. Es gibt allerdings auch Lebensmittel, die aufgrund rechtlicher Vorgaben nicht mit Farbstoffen versetzt werden dürfen, wie zum Beispiel  Schokoladen und  Trockenfrüchte.1

 Die Zulassung von Zusatzstoffen bzw. Farbstoffen  erfolgt durch die Europäische Kommission nach einer strengen wissenschaftlichen Sicherheitsbewertung. Die derzeit 40 zugelassenen Lebensmittelfarbstoffe sind im Anhang II Teil B Nr. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 aufgelistet.2

Sonderfall Azofarbstoffe

Azofarbstoffe sind synthetische Lebensmittelfarbstoffe. Bis auf wenige Ausnahmen (6 Stoffe s.u.) gelten Azofarbstoffe als krebserregend. 3 Sie sind somit dazu geeignet die Gesundheit zu schädigen, dementsprechend ist die Verwendung dieser Farbstoffe verboten. In einigen Ländern werden jedoch die in der EU verbotenen Azofarbstoffe wie z.B. Sudanfarbstoffe eingesetzt, um beispielsweise die Farbe von Paprikapulver zu intensivieren oder licht- bzw. alterungsbedingte Farbverluste  zu nivellieren.

 In der EU zugelassene Azofarbstoffe mit Warnhinweis

Bei der Verwendung folgender Farbstoffe muss der Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ auf dem Etikett erfolgen:

  • Tartrazin (E 102)
  • Chinolingelb ( E 104)
  • Gelborange S (E 110)
  • Azorubin (E 122)
  • Cochenillerot A (E 124)
  • Allurarot AC (E 129)

Analytik

Im ifp Institut für Produktqualität prüfen unsere Experten mit jahrelanger Erfahrung den Zusatz von Farbstoffen mittels der HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie).

 

Quellen:
1 https://www.lebensmittellexikon.de/f0001030.php
2 https://www.efsa.europa.eu/de/topics/topic/food-colours
3 https://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_57_zusatzstoffe/et_azofarbstoffe.htm