Mykotoxine in Lebensmitteln und Futtermitteln

Mykotoxine sind sekundäre Stoffwechselprodukte, die von Schimmelpilzen gebildet werden und bei Wirbeltieren bereits in geringen Mengen giftig wirken können. Sie können bereits während des Pflanzenanbaus auf dem Feld oder über ungünstige Bedingungen bei der Lagerung, dem Transport oder der Verarbeitung von Lebens- und Futtermitteln entstehen.

 mykotoxine schimmel 01

aflatoxins

Aflatoxin B1, B2, G1, G2

Aflatoxine werden von bestimmten Schimmelpilzen der Gattung Aspergillus gebildet und gehören zu den bisher am besten erforschten Mykotoxinen. Als wichtigste aflatoxinbildende Schimmelpilze gelten die Lagerpilze Aspergillus flavus und Aspergillus parasiticus.

Für ein optimales Wachstum und eine optimale Stoffwechselaktivität benötigen die meisten Aflatoxin-bildenden Schimmelpilze Temperaturen von 25 bis 40 °C sowie ein feuchtes Klima. Sie wachsen somit bevorzugt in tropischen subtropischen Regionen. Aus diesem Grund sind vorranging importierte pflanzliche Lebensmittel mit Aflatoxinen belastet. Ein hohes Gefährdungspotenzial besitzen insbesondere Schalenfrüchte wie zum Beispiel Erdnüsse, Paranüsse und Pistazien. Des Weiteren sind auch Hirse, Weizen, Gewürze, Reis, Sojabohnen, Feigen, Mandeln, Haselnüsse und Muskatnüsse häufig mit Aflatoxinen belastet. Durch Verfütterung aflatoxinhaltiger Futtermittel (insbesondere Getreide) gelangen die Mykotoxine auch in tierische Produkte (Carry-over-Effekt). Durch den Stoffwechsel der Nutztiere wird Aflatoxin B1 zu Aflatoxin M1 umgewandelt und kann in Milch und einigen Milchprodukten nachgewiesen werden.

Toxikologische Untersuchungen haben gezeigt, dass die Verbindung Aflatoxin B1 bereits in sehr geringen Konzentrationen kanzerogen wirkt. Aflatoxin B1 wird dabei im Organismus durch bestimmte Enzyme des Fremdstoffmetabolismus, den Cytochrom P450 abhängigen Monooxygenasen, in ein hochreaktives Epoxid umgewandelt, das an die DNA binden und über eine dadurch resultierende Störung des Zellzyklus zur Entstehung von Krebs führen kann. 1

Ochratoxin A

Auch Ochratoxin A (OTA) wird von typischen Lagerpilzen der Gattung Aspergillus und Penicillium gebildet. OTA kann insbesondere in Kaffee, Kakao, Trauben, Getreide und Gewürzen sowie vereinzelt auch in Schalenfrüchten und aus diesen Lebensmitteln hergestellten Erzeugnissen nachgewiesen werden.

Fusarientoxine

Bei den Fusarientoxinen handelt es sich hingegen um Toxine, die von typischen Feldpilzen der Gattung Fusarium produziert werden. Eine Kontamination von Lebensmitteln mit Fusarientoxinen tritt daher bereits während des Wachstums der Pflanze auf dem Feld auf. Die Fusarientoxine Deoxynivalenol, Zearalenon und Fumonisine werden häufig in Getreide und Mais nachgewiesen.

Patulin

Patulin ist ein sekundäres Stoffwechselprodukt verschiedener Schimmelpilze der Gattungen Penicillium, Aspergillus, Byssochlamys sowie Paecilomyces. Es wird vorranging in Apfelerzeugnissen und anderen Kernobstprodukten gefunden.

Rechtliche Bestimmungen und Mykotoxin-Höchstgehalte

Um einen hohen Verbraucherschutz zu gewährleisten sind auf europäischer Ebene durch die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 vom 19.12.2006 rechtlich verbindliche Höchstgehalte für Aflatoxine (Aflatoxin B1, Aflatoxin M1, Summe der Aflatoxine B1, B2, G1 und G2), Ochratoxin A, Patulin und Fusarientoxine wie Deoxynivalenol oder Zearalenon in verschiedenen Lebensmittel und Lebensmittelgruppen festgelegt. Für Lebensmittel, die nicht in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen, regelt die nationale Kontaminantenverordnung (KmV) ergänzende Höchstgehalte.

Sofern für ein bestimmtes Produkt im Einzelfall keine spezifischen Höchstgehalte angewendet werden können, kann für das betroffene Lebensmittel eine gesundheitliche Risikobewertung durchgeführt werden. Von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde zum Beispiel für Ochratoxin A eine tolerierbare wöchentliche Aufnahme (TWI, tolerable weekly intake) von 120 ng/Kg Körpergewicht abgeleitet. Der TWI beschreibt diejenige Menge, die von einer Substanz verteilt über eine gesamte Woche ein ganzes Leben lang aufgenommen werden kann, ohne dass ein merkliches Risiko für die Gesundheit auftritt.

Die Neigung zur Nesterbildung, d. h. die punktuelle Belastung durch einen Schimmelpilzbefall insbesondere bei großen Chargen und Partien, stellt eine besondere Herausforderung für die Analytik und rechtliche Bewertung der Ergebnisse dar. Damit die Analysenergebnisse einzelner Laborproben auch für größere Partien repräsentativ sind, werden daher durch die Verordnung (EG) Nr. 401/2006 (Mykotoxin-Kontroll-Verordnung) spezielle Probenahmeverfahren für die amtliche Kontrolle des Mykotoxingehalts in Lebensmitteln vorgeschrieben.

 Analytik im ifp

Das ifp Institut für Produktqualität bietet eine umfassende Analytik von Mykotoxinen in Lebensmitteln an. Die Probe wird zerkleinert, extrahiert und in Abhängigkeit vom Analyten anschließend über Immunaffinitätssäulen (IAC) aufgereinigt. An das Gel der Immunaffinitätssäulen sind spezifische monoklonale Antikörper gekoppelt, welche die Mykotoxine spezifisch binden. Nach verschiedenen Reinigungsschritten werden die Mykotoxine mit einem Lösemittel eluiert und entweder mittels Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) gekoppelt mit einem Fluoreszenzdetektor oder über die LC-MS/MS bestimmt.

Folgende Dienstleistungen bietet das ifp an:

  • Aflatoxin B1, B2, G1, G2 (AFB)*
  • Aflatoxin M1 (AFM)*
  • Ochratoxin A (OTA)*
  • 15-acetyl deoxynivalenol (15 Ac-DON)**
  • 3-acetyl deoxynivalenol (3 Ac-DON)**
  • Deoxynivalenol (DON)**
  • Diacetoxyscirpenol (DAS)**
  • Fusarenone X**
  • Zearalenone (ZEA)**
  • Fumonisin B1, B2**
    T2 and HT2 toxin**
  • Patulin**
  • Nivalenol (NIV)**

*HPLC = Hochleistungsflüssigkeitschromatographie / FLD = Fluoreszenzdetektion
**LC-MS/MS = Flüssigkeitschromatographie / Tandem-Quadrupol

Darüber hinaus bieten wir unseren Kunden:

  • Beratung zur Probennahme und Analytik
  • rechtliche Bewertung der Analysenergebnisse nach europäischem und nationalem Recht

Quellen:
Gisela H. Degen. Mykotoxine in Lebensmitteln: Vorkommen, Bedeutung und gesundheitliches Risiko. Bundesgesundheitsblatt 2017, 60:745-756
Prof. Dr. H. J. Buckenhüskes. DLG-Expertenwissen 02/2016: Mykotoxine im Fokus. 2016
1 Marchese et. al. Aflatoxin B1 and M1: Biological Properties and Their Involvement in Cancer Development. Toxins 2018, 10, 214

Lösemittel

Lösemittel bzw. Lösungsmittel sind Flüssigkeiten, die andere Stoffe lösen können, ohne sie dabei chemisch zu verändern. Wenngleich Wasser gemäß dieser Definition das gebräuchlichste Lösemittel ist, fasst man unter dem Oberbegriff in der Regel eine Vielzahl anderer industriell genutzter, meist organischer (also kohlenwasserstoffhaltiger) Substanzen zusammen, die darüber hinaus jedoch keiner definierten Stoffgruppe angehören. So kommen unter anderem verschiedenste Alkohole und Ether sowie aliphatische, aromatische oder halogenierte Kohlenwasserstoffe als Lösemittel zum Einsatz.

LösemittelDie Anwendungsgebiete als Hilfsmittel reichen von der Produktion von Lacken, Farben und Klebstoffen bis hin zur Gummi-, Textil- oder Reinigungs-/Haushaltsmittelindustrie. Da die meisten Lösemittel leicht flüchtig sind, verdunsten sie innerhalb weniger Stunden oder Tage. Beim Umgang mit ihnen müssen daher Vorschriften zur Emission in die Umwelt sowie zum Arbeitsschutz (Belüftung, Schutzkleidung etc.) beachtet werden.

Lösemittel in Lebensmitteln

In der Lebensmittelherstellung ist die Migrierfähigkeit von in Bedarfsgegenständen eingesetzten Lösemitteln problematisch, also z. B. der Übergang aus der Verpackung in das Lebensmittel. In Verpackungsmaterial, aber auch anderen Bedarfsgegenständen kommen Lösemittel oft als Bestandteile von Beschichtungen (Coatings) zum Einsatz, da mit ihrer Hilfe die Bindemittelkomponenten in eine fließfähige, verarbeitbare Form überführt werden.

Direkte Anwendung als Lebensmittelzusatzstoffe finden sogenannte Trägerlösemittel, die die Einarbeitung anderer Zusatzstoffe in ein Lebensmittel erleichtern. Dazu zählen z. B. 1,2-Propandiol (Propylenglycol), das als E 1520 ausschließlich für Kaugummi und Aromen zugelassen ist, oder das für Aromen und Eiklarpulver zugelassene Triethylcitrat (E 1505).

Darüber hinaus werden für Extraktionsprozesse zur Gewinnung oder Entfernung bestimmter Substanzen wie natürlicher Aromen aus einem Lebensmittel sogenannte Extraktionslösemittel benötigt. Obwohl diese in Restkonzentrationen im Produkt enthalten sein können, ist eine Deklaration nicht erforderlich. So werden Koffein, Bitterstoffe und Reizstoffe mittels Dichlormethan aus Kaffee (zulässiger Restgehalt 2 mg/kg) oder Tee (5 mg/kg) verwendet. Der zulässige Restgehalt in Aromen liegt bei 0,02 mg/kg. Hexan wird als Extraktionsmittel zur Gewinnung von Speiseölen, Kakaobutter und Aromen sowie bei der Herstellung von entfetteten Eiweißprodukten verwendet. Alle zulässigen Extraktionslösemittel und ihre maximalen Restgehalte sind in der „Technische Hilfsstoff-Verordnung“ (THV) geregelt, mit der die Richtlinie 88/344/EWG in deutsches Recht umgesetzt wurde.

Benzol in Erfrischungsgetränken

In jüngerer Vergangenheit waren Funde des krebserregenden Lösemittels Benzol in nichtalkoholischen Erfrischungsgetränken bekanntgeworden. Bereits 2005 hatte das Bundesinstitut für Risikobewertung in einer Stellungnahme darauf hingewiesen, dass der Konservierungsstoff Benzoesäure (E 210) in Gegenwart von Ascorbinsäure (E 300, Vitamin C) unter Umständen zu Benzol umgewandelt werden kann. Einen Grenzwert für Benzol in Getränken gibt es derzeit nicht. In der Trinkwasserverordnung ist ein zulässiger Höchstwert von 1 µg/l angegeben, der bei Untersuchungen im Auftrag eines TV-Magazins von einigen Erfrischungsgetränken überschritten wurde. Bei der Beurteilung des resultierenden Gefahrenpotenzials muss jedoch die ohnehin unvermeidbare Benzol-Belastung aus anderen Quellen berücksichtigt werden. Laut einer Gegendarstellung der Getränkeindustrie z. B. nimmt jeder Mensch täglich mehrere hundert Mikrogramm Benzol über die Atemluft auf.

Analytik

Das ifp Institut für Produktqualität bietet die Analytik von Lösemitteln in Lebensmitteln und Verpackungen an. Die Untersuchung erfolgt mittels Headspace-Gaschromatographie mit massenselektivem Detektor (MSD) unter Verwendung eines deuterierten internen Kalibrierstandards.

Das Analysenspektrum umfasst:

  • Aceton
  • Benzol
  • Ethanol
  • Ethylbenzol
  • Hexan
  • Hexanal
  • Isopropanol
  • Methanol
  • 1-Propanol
  • m/p-Xylol
  • o-Xylol
  • Toluol
  • etc.

Melamin

Melamin (2,4,6-Triamino-s-triazin) ist eine farblose Substanz und chemisch eine heterocyclische aromatische Verbindung mit Stickstoff. Im Handel und Alltag wird die Bezeichnung auch für einen Kunststoff aus der Gruppe der Duroplaste bzw. Aminoplaste verwendet.

Milchpulver und andere Milchprodukte wurden im Jahr 2008 von chinesischen Molkereien und Babyfoodherstellern mit Melamin gestreckt. Der dadurch erhöhte Stickstoffgehalt täuscht einen höheren Proteinanteil vor, da die Bestimmung des Stickstoffgehalts nach Kjeldahl in der Lebensmittelanalytik zur Ermittlung des Proteingehalts verwendet wird. Die für die Niere giftige Wirkung von Melamin führte in China zum Tod von sechs Säuglingen und durch Nierenstein-Bildung zur Erkrankung von rund 294.000 Kindern. Melamin wurde außerdem in Milchfertigprodukten und gewöhnlicher Flüssigmilch nachgewiesen.

Die Analytik von Melamin im ifp erfolgt nach Extraktion aus der Probenmaterialien mittels HPLC gekoppelt mit doppelter Massenspektrometrie (LC-MS/MS).

Weitere unerlaubte Stickstoffquellen werden zusätzlich miterfasst: Dicyandiamid (DCD), Cyanursäure, Harnstoff, Biuret, Cyromazin und Amidinharnstoff.

Polychlorierte Biphenyle (PCB) in Lebensmitteln

Polychlorierte Biphenyle bilden eine Verbindungsklasse aus chlorierten aromatischen Kohlenwasserstoffen. Es gibt 209 verschiedene PCB-Kongenere, die sich in dioxinähnliche (dioxine like PCB, dl-PCB) und nicht dioxinähnliche PCB (not dioxin like PCB, ndl-PCB) unterscheiden... Als dl-PCB werden zwölf Verbindungen (non-ortho PCB und mono-ortho PCB) bezeichnet, die molekularbiologisch ein ähnliches Verhalten wie Dioxine/Furane (PCDD/F) aufweisen. Für die übrigen PCB, die dem toxikologischen Verhalten den Dioxinen nicht ähneln, wurde eine Gruppe mit 6 Indikator-PCB (PCB 28, 52, 101, 138, 153 und 180) festgelegt.

Wie gelangen polychlorierte Biphenyle in die Umwelt?

PCB sind nicht entflammbar, haben hohe Siedepunkte, besitzen eine hohe Viskosität und sind thermisch wie chemisch stabil. Aufgrund dieser Eigenschaften hatten sie einen breiten Anwendungsbereich. Seit dem Jahr 1929 wurden weltweit über 1,2 Mio. t PCB produziert, die entweder in reiner Form oder als Beimischung eingesetzt wurden.

PCB wurden lediglich in geringen Mengen unmittelbar in die Umwelt eingebracht. Doch konnten sie sich über Jahrzehnte aufgrund ihrer Beständigkeit und ihrer zunächst uneingeschränkten Anwendung allmählich in der Umwelt verbreiten. Nachweisbar sind PCB u. a. in Wasser, Boden, Luft, Sedimenten, Klärschlamm, Pflanzen und Tieren, so dass demzufolge eine gewisse Kontamination heute fast überall vorliegt.

Rechtliche Vorgaben

Durch die EG-Richtlinie 76/769/EWG aus dem Jahr 1976 wurde der Einsatz von PCB stark eingeschränkt. Seit 1989 sind durch die Gefahrstoffverordnung die Anwendung und das Inverkehrbringen von PCB und PCB haltigen Produkten in Deutschland verboten. Trotz der Einschränkungen und Verbote besteht immer noch eine hohe PCB Belastung in Altlasten und geschlossenen Anlagen.

Für Lebensmittel sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 Höchstgehalte für die Summe der Dioxine, für die Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB sowie für die Summe der sechs Indikator-PCB (PCB 28, 52, 101, 138, 153 und 180) festgelegt.

Analytik

Am ifp Institut für Produktqualität erfolgt die Bestimmung und Quantifizierung der sechs Indikator-PCB nach Extraktion aus der Probe mittels GC-MS/MS.

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Polyzyklische (auch polycyclische) aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) sind aus mehreren kondensierten Benzolringen aufgebaute Verbindungen mit Benzo[a]pyren als Leitkomponente. Die Benzolringe können zusätzlich Substituenten (häufig Methylgruppen) tragen. Im weiteren Sinne werden auch Derivate mit Heteroatomen zu den PAK gezählt. Insgesamt sind mehrere hundert Verbindungen bekannt.  -Diese werden in „leichte“ PAK mit drei bis vier und „schwere“ PAK mit fünf bis sieben aromatischen Ringen unterteilt. PAK sind gesundheitsschädlich und werden als genotoxische Karzinogene eingestuft. Sie reichern sich in fetthaltigem Gewebe an.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) berücksichtigt 16 PAK-Verbindungen, die für den Menschen durch die Aufnahme aus Lebensmitteln als  toxikologisch relevant eingestuft werden.

Entstehung von polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen

PAK werden bei der unvollständigen Verbrennung von organischem Material wie Kohle oder Kraftstoffen gebildet und gelangen mit den Abgasen in die Luft und Umwelt. Sie sind daher ubiquitär in unserer Umwelt verteilt. Der größte Teil der PAK wird heutzutage durch den Einfluss des Menschen verursacht. Nicht selten wird durch Abfallprodukte, die bei der Koks- und Gasgewinnung aus Steinkohle anfallen, das Grundwasser schwer kontaminiert. Allerdings können PAK auch auf natürlichem Weg entstehen und z. B. durch Rodung oder Waldbrände freigesetzt werden.

Wie gelangen PAK ins Lebensmittel?

PAK können Lebensmittel durch Räuchern, Erhitzen oder Trocknen kontaminieren, wenn Verbrennungsrückstände wie Rauch mit diesen unmittelbar in Kontakt kommen. Auch durch Erdölstörfälle ausgelöste Umweltverschmutzungen können zu PAK-Verunreinigungen von Lebensmitteln führen, insbesondere bei Fischen und Fischereierzeugnissen. Hohe PAK-Gehalte sind aus Trockenfrüchten, Oliventresteröl, geräuchertem Fisch, Traubenkernöl, geräucherten Fleischerzeugnissen, frischen Weichtieren, Gewürzen, Soßen und Gewürzmischungen bekannt.

Auch Kakaobutter gilt als belastet, allerdings ist der Kontaminationsweg hier noch unklar. Die möglichen Ursachen können in unsachgemäßen Produktionsbedingungen liegen (z. B. Lagerung / Trocknung von Kakaobohnen auf asphaltierten Flächen, Trocknung mit Rauchgasen, offene Feuerstätten/Waldbrände in der Nähe der Trocknungsplätze etc.).

Rechtliche Vorgaben

Die Höchstgehalte für einzelne Lebensmittel wie z. B. geräuchertes oder gegrilltes Fleisch, geräucherter Fisch, Speiseöle und Fette sowie Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung werden in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 geregelt.

Das Gremium für Kontaminanten in der Lebensmittelkette (CONTAM-Gremium) der EFSA kam 2010 zu dem Schluss, dass Benzo[a]pyren als einzige Leitkomponente keinen geeigneten Indikator für das Vorkommen von karzinogenen PAK in Lebensmitteln darstellt. Stattdessen wurde eine Summe aus 4 kanzerogenen PAK empfohlen, um die Gesundheit der Verbraucher besser zu schützen. Ab dem 01.09.2012 wurde diese Empfehlung, neben Benzo[a]pyren ebenfalls die Summe der PAK 4 (Benzo[a]pyren, Benzo[a]anthracen, Benzo[b]fluoranthen und Chrysen) zur Bewertung heranzuziehen endgültig in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 umgesetzt.

Analytik von PAK

 Die Analytik der EFSA-PAK  im ifp erfolgt mittels LC-LC-GC-MS/MS. Sie zeichnet sich durch eine hochmoderne automatisierte zweidimensionale LC-Aufreinigung aus, die mit GC-MS/MS kombiniert wird. Die Kombination führt zu einer deutlichen Vereinfachung der Analyse und damit einhergehenden erheblichen Verkürzung der Analysendauer.

Folgende Verbindungen werden detektiert:

  • Benzo[c]fluoren
  • Benz[a]anthracen
  • Cyclopenta[c,d]pyren
  • Chrysen
  • 5-Methylchrysen
  • Benzo[b]fluoranthen
  • Benzo[k]fluoranthen
  • Benzo[j]fluoranthen
  • Benzo[a]pyren
  • Indeno[1,2,3-cd]pyren
  • Dibenz[a,h]anthracen
  • Benzo[g,h,i]perylen
  • Dibenzo[a,l]pyren
  • Dibenzo[a,e]pyren
  • Dibenzo[a,i]pyren
  • Dibenzo[a,h]pyren

 

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