16.04.2021

Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln

Sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene gibt es bisher keine rechtlich vorgeschriebenen Höchstmengen für den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln. Dennoch muss sichergestellt werden, dass die Mehrheit der Bevölkerung, mit einem gesunden Lebensstil und einer ausgewogenen Ernährung, vor einer Überversorgung mit Nährstoffen geschützt wird.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine Höchstmengenvorschläge für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln und angereicherten Lebensmitteln überarbeitet und die Stellungnahme Nr. 009/2021 vom 15. März 2021 veröffentlicht.

Mit Hilfe der Aktualisierung strebt das BfR an, die Nährstoffzufuhr über Nahrungsergänzungsmittel und angereicherte Lebensmittel zu beschränken. Damit soll sichergestellt werden, dass es beim Verzehr solcher Produkte, auch im Hinblick auf eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung, nicht zu einer Überversorgung der Bevölkerung durch die zusätzliche Nährstoffaufnahme kommen kann. Zusätzlich sollen die Daten als Grundlage für die Festlegung von rechtlichen Höchstmengenregelungen auf EU-Ebene dienen.

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