28.01.2016

Pharmalabor des ifp erhält Herstellungserlaubnis nach § 13 AMG

Ab Februar 2016 erhält das pharmazeutische Labor des ifp eine Herstellungserlaubnis gemäß § 13 AMG. Wenn eine QP-Testierung zur Bezugnahme gemäß Anhang 16 des EU-GMP-Leitfadens für Sie von Interesse sein sollte, kommen Sie gerne auf uns zu. Unser bisheriges GMP-Zertifikat behält selbstverständlich weiterhin seine Gültigkeit.

Darüber hinaus wurde im Januar die Abnahmeinspektion unseres Isolators durch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) erfolgreich abgeschlossen. Somit dürfen wir mit sofortiger Wirkung die Prüfung auf Sterilität durchführen. Melden Sie sich gerne bei uns bezüglich der Angebotserstellung, Audit-Abstimmung, Anpassung Ihrer Verantwortungsabgrenzungsverträge, Eignungsprüfungen, Methodentransfers oder der Durchführung der Prüfung selbst.

Wir freuen uns auf Ihre Anfragen!