20.07.2022

Green-Claims am Beispiel „Klimaneutralität“

Viele Produkte werben mit der Auslobung „klimaneutral“. Doch gibt es sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene keine Vorgaben zu den sogenannten „Green-Claims“.

Die Wettbewerbszentrale geht derzeit gerichtlich gegen eine Reihe von Herstellern in Grundsatzverfahren vor, um zu klären unter welchen Voraussetzungen Unternehmen den Begriff „klimaneutral“ verwenden dürfen und welche weiterführenden Informationen gegebenenfalls bereitzustellen sind.

In bisherigen Urteilen in der Lebensmittelbranche unterlagen dabei verschiedene Hersteller der Wettbewerbszentrale. Die jeweiligen Gerichte befanden u. a., dass eine Irreführung des Verbrauchers vorliegt, wenn der konkrete Herstellungsprozess nicht klimaneutral erfolgt, sondern Klimaneutralität bspw. durch Unterstützung von Klimaschutzprojekten oder durch Zukauf von Zertifikaten erlangt wird.

Das jüngste Urteil zu „Green-Claims“ befasst sich mit der Auslobung „klimaneutral" auf Müllbeutel-Verpackungen (Az.: 6 U 46/21). Es stellt eine Kehrtwende in der bisherigen Rechtsprechung dar. Das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein ist der Auffassung, dass es sich beim vorliegenden Fall um keine Irreführung handelt, da die Werbeaussage „klimaneutral“ nicht darauf schließen lässt, dass das herstellende Unternehmen ausschließlich klimaneutrale Ware produziere. Zudem führt das Gericht weiter aus, dass der Begriff „Klimaneutralität“ anders als der unscharfe Begriff der „Umweltfreundlichkeit“ eine eindeutige Aussage, nämlich den Hinweis auf eine ausgeglichene CO2-Bilanz darstellt. Des Weiteren umfasst die Auslobung „klimaneutral“ nicht, dass die ausgeglichene Bilanz durch gänzliche Emissionsvermeidung erreicht wird. Das gilt erst recht, wenn die Angabe mit dem deutlich sichtbaren Hinweis verbunden ist, dass Klimaschutzprojekte unterstützt werden. Ein konkretisierender Hinweis zu Art und Umfang der Kompensationsmaßnahmen bedarf es nicht.

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Quellen:
https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=KORE262102022%3Ajuris-r02&doc.part=L&doc.price=0.0&doc.hl=1
https://www.wettbewerbszentrale.de/de/presse/pressemitteilungen/_pressemitteilung/?id=381