26.07.2018

EuGH: GVO-Regelungen gelten auch für neue Verfahren

Lebensmittel, die mithilfe gezielter Mutagenese genetisch verändert wurden, unterliegen den unionsrechtlichen Bestimmungen über genetisch veränderte Organismen (GVO). Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 25.07.18 in der Rechtssache C-528/16 und sprach damit ein wegweisendes Urteil auf dem Gebiet der Gentechnik.

Für Lebensmittel, die z. B. mithilfe der sogenannten Genschere CRISPR genetisch verändert wurden, gelten demnach die gleichen Anforderungen an die Sicherheitsbewertung, Zulassung und Kennzeichnung wie für Lebensmittel, die mit herkömmlichen Methoden genetisch verändert wurden. Bis zum Urteil des EuGH war nicht eindeutig geklärt, ob der gezielte Eingriff in das Erbgut von Pflanzen ohne das Einfügen fremder DNA derart streng reguliert werden sollte.

Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, kommentierte die Entscheidung kritisch. Für sie ist durch das Urteil die Entwicklung von schädlings- und dürreresistenten Sorten in Europa gefährdet, wodurch eine ausreichende Versorgung beispielsweise mit Getreide erschwert werden könnte. Verbraucherschützer hingegen atmen auf. Sie hatten befürchtet, dass GVO zukünftig legal ohne entsprechende Kennzeichnung und für den Verbraucher daher nicht als solche erkennbar in den Regalen landen würden.

Was ist CRISPR/Cas?

Bei der CRISPR/Cas-Methode handelt es sich um ein biochemisches Verfahren, mit dem sich das Erbgut eines Organismus gezielt verändern lässt. Weiterführende Informationen dazu erhalten Sie hier.

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