17.10.2014

Deutschland legt Chlorat-Aktionswerte fest

Das BMEL hat gegenüber den zuständigen Überwachungsbehörden angeregt, die im Juni von der EU-Kommission vorgeschlagenen Übergangswerte für Chlorat anzuwenden.

Damit gelten ab sofort folgende vorübergehenden Höchstgehalte:

  • 0,1 mg/kg für alle pflanzlichen Produkte der Anlage 1 der Verordnung EG Nr. 396/2005 außer Gemüse
  • 0,25 mg/kg für alle Gemüse außer Karotten
  • 0,2 mg/kg für Karotten

Zuvor konnte sich der Ständige Ausschuss für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit (STALuT) auf europäischer Ebene nicht auf einen einheitlichen europaweiten Höchstgehalt einigen, womit die Mitgliedsstaaten nun eigene nationale Werte festlegen können.